Arzneimittelgesetz
Das Arzneimittelgesetz (AMG) regelt den Verkehr mit Arzneimitteln zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und sicheren Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier. Es definiert unter anderem Regelungen zu den generellen Anforderungen an Arzneimittel, etwa hinsichtlich Zulassung, Herstellung und Abgabe sowie zur Sicherung der Qualität und zur Überwachung. Das AMG setzt die umfangreichen europäischen Vorschriften in deutsches Recht um und wird ergänzt durch eine Vielzahl von Verordnungen und verbindlichen Leitlinien.
Das Arzneimittelgesetz ist in 18 Abschnitte gegliedert:
- Zweck des Gesetzes und Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich
- Anforderungen an Arzneimittel
- Herstellung von Arzneimitteln
- Zulassung der Arzneimittel
- Registrierung von Arzneimitteln
- Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung
- Abgabe von Arzneimitteln
- Sicherung und Kontrolle der Qualität
- Sondervorschriften für Arzneimittel, die bei Tieren angewendet werden
- Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken
- Überwachung
- Sondervorschriften für Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Zivilschutz
- Einfuhr und Ausfuhr
- Informationsbeauftragter, Pharmaberater
- Bestimmung der zuständigen Bundesbehörden und sonstige Bestimmungen
- Haftung für Arzneimittelschäden
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- Überleitungs- und Übergangsvorschriften
Die Geschichte des Arzneimittelgesetzes
Das Arzneimittelgesetz trat 1961 in Kraft. Zu Beginn waren es noch 65 Paragrafen, heute mehr als doppelt so viele. Neben Regelungen zur Herstellung und Registrierung von Arzneimitteln enthielt das Gesetz seit Beginn einige Vorschriften dezidiert für Apotheker.
Eine elementare Überarbeitung des Gesetzes erfolgte 1976. Die Arzneimittelsicherheit rückte nach dem Contergan-Skandal zunehmend in den Fokus. Neben der ergänzten Zulassungspflicht wurde die Überwachung des Arzneimittelverkehrs gefestigt und die Gefährdungshaftung für pharmazeutische Unternehmer eingeführt. Mit dieser Reform erhielt das Arzneimittelgesetz im Wesentlichen seine heutige Struktur, die aber regelmäßig angepasst und aktualisiert wird.
Seit den 1990er Jahren finden sich europarechtliche Vorgaben bzw. Anpassung im AMG wieder.