Qualität
Die Qualität eines Arzneimittels bezeichnet die Beschaffenheit eines Arzneimittels. Identität, Gehalt, Reinheit, sonstige chemische, physikalische und biologische Eigenschaften oder Herstellungsverfahren sind entsprechende Qualitätsmerkmale.
Grundlage für eine gute Arzneimittelqualität ist, wenn die verwendeten Ausgangsmaterialen eine gute Qualität aufweisen. Um dies sicherzustellen, muss der Hersteller mit geeigneten analytischen Prüfverfahren zeigen, dass alle verwendeten Hilfs- und Wirkstoffe eine ausreichende Reinheit aufweisen und dass alle physikalisch- chemischen Eigenschaften den erforderlichen Spezifikationen entsprechen.
Jede hergestellte Charge eines Arzneimittels unterliegt vor der Freigabe für den Markt festgelegten Qualitätskontrollen. Geprüft wird u.a. der Gehalt des enthaltenen Wirkstoffes und auf das Vorhandensein von Verunreinigungen. Werden alle Tests bestanden, kann das Arzneimittel durch den Hersteller freigegeben und in den Verkehr gebracht werden.
Auch wird geprüft, ob die Testverfahren den nationalen und europäischen Anforderungen entsprechen.
Möchte ein pharmazeutischer Unternehmer sein Arzneimittel auf den deutschen Markt bringen, ist das BfArM die zuständige Behörde.
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Qualitätssicherung
Die pharmazeutische Qualitätssicherung ist ein sehr anspruchsvolles, gesetzlich vorgeschriebenes und behördlich überwachtes System zur Gewährleistung der Produktsicherheit und Produktqualität aller pharmazeutischen Produkte. Ihr Ziel ist es, die höchstmögliche Patientensicherheit zu gewährleisten und zu erhalten.
Ein Hersteller produziert Arzneimittel nach pharmazeutischen, toxikologischen, klinischen und technologisch-galenischen Aspekten. Dabei werden insbesondere die Qualität der eingesetzten Wirk- und Hilfsstoffe definiert, das Herstellverfahren und Kontrollmethoden festgelegt sowie die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die klinische Wirksamkeit bewertet. Diese Qualität des Arzneimittels wird vom Hersteller dokumentiert und im Rahmen der Zulassung durch die entsprechende Zulassungsbehörde bewertet. Damit Arzneimittel in seinen Eigenschaften bzw. seiner Qualität mit dem zugelassenen Erstanbieterpräparat übereinstimmt (Qualität der Konformität), muss das Qualitätssicherungssystem des Herstellers eine konsistente Produktion einschließlich Prüfung jeder Charge sicherstellen. Dafür ist dem Arzneimittel-Hersteller mit den „Guten Herstellungspraktiken“ (Good Manufacturing Practices – GMP) ein wirksames Instrumentarium an die Hand gegeben. Ein Bestandteil der GMP-Regeln sind die Bestimmungen bezüglich der verantwortlichen Personen im Bereich Arzneimittel-Herstellung einschl. Kontrolle. Darüber hinaus gibt es im deutschen Arzneimittelrecht weitere verantwortliche Personen.
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