Qualitätssicherung
Die pharmazeutische Qualitätssicherung ist ein sehr anspruchsvolles, gesetzlich vorgeschriebenes und behördlich überwachtes System zur Gewährleistung der Produktsicherheit und Produktqualität aller pharmazeutischen Produkte. Ihr Ziel ist es, die höchstmögliche Patientensicherheit zu gewährleisten und zu erhalten.
Ein Hersteller produziert Arzneimittel nach pharmazeutischen, toxikologischen, klinischen und technologisch-galenischen Aspekten. Dabei werden insbesondere die Qualität der eingesetzten Wirk- und Hilfsstoffe definiert, das Herstellverfahren und Kontrollmethoden festgelegt sowie die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die klinische Wirksamkeit bewertet. Diese Qualität des Arzneimittels wird vom Hersteller dokumentiert und im Rahmen der Zulassung durch die entsprechende Zulassungsbehörde bewertet. Damit Arzneimittel in seinen Eigenschaften bzw. seiner Qualität mit dem zugelassenen Erstanbieterpräparat übereinstimmt (Qualität der Konformität), muss das Qualitätssicherungssystem des Herstellers eine konsistente Produktion einschließlich Prüfung jeder Charge sicherstellen. Dafür ist dem Arzneimittel-Hersteller mit den „Guten Herstellungspraktiken“ (Good Manufacturing Practices – GMP) ein wirksames Instrumentarium an die Hand gegeben. Ein Bestandteil der GMP-Regeln sind die Bestimmungen bezüglich der verantwortlichen Personen im Bereich Arzneimittel-Herstellung einschl. Kontrolle. Darüber hinaus gibt es im deutschen Arzneimittelrecht weitere verantwortliche Personen.