Darreichungsform
Die Darreichungsform eines Arzneimittels definiert die Art und Weise der Anwendung oder Verabreichung des Arzneimittels an die Patient:innen.
Warum gibt es verschiedene Darreichungsformen?
Ein Arzneimittelwirkstoff wird in mehreren Darreichungsformen angeboten, um individuelle Bedürfnisse von Patient:innen zu bedienen. Auch können durch verschiedene Darreichungsformen Wirkstoffe lokal oder systemisch eingesetzt werden, um etwa Wirkungseintritt und ‑dauer zu beeinflussen bzw. verschiedene Patientengruppe zu versorgen. Beispielsweise gibt es schmerzstillende Medikamente, die sowohl als Tablette für Erwachsene, als auch als Zäpfchen oder Sirup für Kinder verfügbar sind. Oder Retardtablette, die durch enthaltene Hilfsstoffe die Aufnahme verlangsamen und so den Wirkstoff über einen längeren Zeitraum abgeben.
Übersicht der Darreichungsformen:
- Gasförmig – medizinische Gase (z.B. für eine Narkose) und Aerosole (z.B. Cortisonspray für Asthmatiker) werden über die Atemwege aufgenommen
- Flüssig – Tinkturen (z.B. Pflanzenextrakte in Alkohol), Lösungen (z.B. Nasenspray) und Emulsion (z.B. Injektionen, Verbindungen von Öl und Wasser), Saft/Sirup (z.B. Hustensaft) können sowohl lokal als auch systemisch angewendet werden
- Halbfest – Salben, Cremes, Pasten und Gele werden auf die Haut bzw. Schleimhäute appliziert.
- Fest – Tabletten, Kapseln, Pulver werden oral eingenommen und Zäpfchen rektal eingeführt.
Art und Weise der Verabreichung
Ob ein Arzneimittel in fester Form als Tablette oder Kapsel oder in flüssiger Form als Injektion verordnet wird, ist häufig von den äußeren Gegebenheiten abhängig. Während ein/eine Patient:in ein Medikament während eines Krankenhausaufenthaltes als Infusion verabreicht bekam, kann nach der Entlassung die Gabe des Arzneimittels als Tablette, die oral eingenommen wird, praktikabler sein.
Weiterlesen
DDD
DDD (engl. defined daily dose / Tagestherapiedosis) ist eine rechnerische Größe, mit der die angenommene mittlere Tagesdosis eines Erwachsenen in der Hauptindikation dieses Wirkstoffes bezeichnet wird. Die DDD für die einzelnen Wirkstoffe wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegt.
So ist die Arzneimittelklassifikation geregelt
Das BfArM gibt die jährlich aktualisierte Fassung der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen (ATC) Klassifikation mit definierten Tagesdosen (DDD) heraus.
Die ATC-Klassifikation ist eine amtliche Klassifikation für pharmakologische Wirkstoffe: Die Wirkstoffe werden nach dem Organ oder Organsystem, welches sie beeinflussen, und nach ihren chemischen, pharmakologischen und therapeutischen Eigenschaften gruppiert. Für jeden Wirkstoff ist eine definierte Tagesdosis (DDD) festgelegt. Diese DDD ist die angenommene mittlere tägliche Erhaltungsdosis für die Hauptindikation eines Wirkstoffes bei Erwachsenen.
Eine DDD wird normalerweise erst dann für eine Substanz zugewiesen, wenn ein Produkt in mindestens einem Land zugelassen und vermarktet wurde. Das Grundprinzip ist, nur eine DDD pro Verabreichungsweg innerhalb eines ATC-Codes zu vergeben. DDDs für einfache Substanzen basieren normalerweise auf einer Einzeltherapie.
Das ATC/DDD-System ermöglicht für die Arzneien einen einheitlichen Bezug zur Angabe von Tagestherapiekosten und erleichtert Vergleiche zwischen verschiedenen Präparaten. Die Tagesdosen dienen dabei als Hilfsgröße.
Für welche Arzneimittel gilt die DDD nicht?
Für topische Produkte, Seren, Impfstoffe, antineoplastische Mittel, Allergenextrakte, Allgemein- und Lokalanästhetika und Kontrastmittel sind keine DDDs festgelegt.
Rechtliche Bestimmungen
Die gesetzliche Regelung in § 73 Abs. 8 SGB V sieht vor, dass die ATC-Klassifikation mit definierten Tagesdosen, wenn nötig, an die Besonderheiten der Versorgungssituation in Deutschland angepasst wird. Diese Anpassung soll auf der Grundlage eines sachgerechten, transparenten, regelgebundenen Prozesses zur Beurteilung von Wirkstoffen erfolgen, dass angemessen und im Hinblick auf den Anwendungszweck der Klassifikation mit einem vertretbaren Einsatz realisierbar ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) muss in seinen Richtlinien (nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V) Anhaltspunkte zu Arznei- und Hilfsmitteln aufnehmen, die dem Vertragsarzt einen Kostenvergleich verschiedener Arzneimittel nach Indikationsgebiet und Wirkstoffgruppen ermöglichen (gemäß § 92 Abs. 2 SGB V).
Weiterlesen
DIMDI
Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) war von September 1969 bis Mai 2020 eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), bevor in das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) integriert wurde.
Welche Aufgaben hat das DIMDI?
Das DIMDI stellt Informationen zu allen Bereichen der Medizin bereit und ist zuständig für die datenbankgestützte Dokumentation und gesundheitsökonomische Bewertung der unterschiedlichen medizinischen Verfahren und Technologien (Health Technology Assessment, HTA).
Durch ein eigenes Rechenzentrum sowie moderne Softwareanwendungen und Informationssysteme nimmt das DIMDI außerdem eine zentrale Rolle in der Gesundheitstelematik und leitende Funktion in ressortübergreifenden IT- und Digitalisierungsvorhaben des BMG ein.
Diese Informationen über Arzneimittel stellt das DIMIDI zur Verfügung
Neben einer öffentlich zugänglichen Datenbank zu Arzneimitteln werden weiterführende Datenbanken für spezielle Fachkreise und Behörden bereitgestellt. Das Versandhandels-Register beinhaltet Apotheken und Einzelhändler, die offiziell Humanarzneimittel über das Internet verkaufen dürfen. Dazu werden Informationen zu Festbeträgen und Zuzahlungen bei Arzneimitteln sowie zum Kooperationsprojekt PharmNet.Bund zur Verfügung gestellt.
- Im Arzneimittel-Informationssystem AMIce und die ABDA-Datenbanken können Ärzt:innen, Apotheker:innen und medizinische Fachkreise recherchieren.
- Das Versandhandels-Register beinhaltet Listen mit Apotheken und sonstigen Händlern, die die Erlaubnis haben, Medikamente über das Internet zu vertreiben. Das EU-Sicherheitslogo gewährleistet die Legalität der Internet-Arzneimittelhändler.
- In der Festbetrags-Datenbank können Arzneimittel mit Festbetrag und passende Vergleichspräparate recherchiert werden.
Weiterlesen