Qualität
Die Qualität eines Arzneimittels bezeichnet die Beschaffenheit eines Arzneimittels. Identität, Gehalt, Reinheit, sonstige chemische, physikalische und biologische Eigenschaften oder Herstellungsverfahren sind entsprechende Qualitätsmerkmale.
Grundlage für eine gute Arzneimittelqualität ist, wenn die verwendeten Ausgangsmaterialen eine gute Qualität aufweisen. Um dies sicherzustellen, muss der Hersteller mit geeigneten analytischen Prüfverfahren zeigen, dass alle verwendeten Hilfs- und Wirkstoffe eine ausreichende Reinheit aufweisen und dass alle physikalisch- chemischen Eigenschaften den erforderlichen Spezifikationen entsprechen.
Jede hergestellte Charge eines Arzneimittels unterliegt vor der Freigabe für den Markt festgelegten Qualitätskontrollen. Geprüft wird u.a. der Gehalt des enthaltenen Wirkstoffes und auf das Vorhandensein von Verunreinigungen. Werden alle Tests bestanden, kann das Arzneimittel durch den Hersteller freigegeben und in den Verkehr gebracht werden.
Auch wird geprüft, ob die Testverfahren den nationalen und europäischen Anforderungen entsprechen.
Möchte ein pharmazeutischer Unternehmer sein Arzneimittel auf den deutschen Markt bringen, ist das BfArM die zuständige Behörde.