Praxisbesonderheiten
Eine Praxisbesonderheit liegt vor, wenn bestimmte Umstände das Verordnungs- oder Behandlungsverhalten einer Arztpraxis beeinflussen, die in Praxen der gleichen Facharztgruppe nicht oder nicht in diesem Ausmaß auftreten. Dies geschieht zum Beispiel, wenn in einer Arztpraxis überdurchschnittlich viele Patient:innen mit einer besonders kostenintensiven bestimmten Behandlungsmethode betreut werden, der Patientenkreis einen überdurchschnittlich hohen Rentneranteil aufweist, oder der Praxis eine besondere Lage zukommt (wie z.B. Landarztpraxis).
Da Vertragsärzte durch Arzneimittelvereinbarungen an bestimmte Richtgrößen und Ausgabenvolumina gebunden sind, droht ihnen bei Überschreitung dieser Richtwerte eine Retaxation. Diese und weitere Praxisbesonderheiten können von Vertragsärzten bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen geltend gemacht werden, um diese Retaxation durch die Krankenkassen abzuwehren, wenn die arztgruppenspezifischen Richtgrößen überschritten werden.