Ausschreibungen von Rabattverträgen
Die gesetzlichen Krankenkassen schreiben einen sehr großen Teil — etwa 79 Prozent — ihres Bedarfs an Generika europaweit aus. Diese Ausschreibungen werden auch Rabattvertrag für Arzneimittel oder Tender genannt. Wollen Generikaunternehmen die Versicherten dieser Krankenkassen mit Arzneimitteln versorgen, müssen sie daran teilnehmen.
Wie funktioniert ein Rabattvertrag für Arzneimittel?
Über die Ausschreibung wird mit einem (Einfachvergabe) oder mehreren (Mehrfachvergabe) Herstellern ein Vertrag geschlossen, der die Arzneimittelversorgung über einen bestimmten Zeitraum sicherstellt. Bei den Ausschreibungen erhält ausschließlich der Hersteller den Zuschlag und damit den Versorgungsauftrag, der den niedrigsten Preis, also den höchsten Rabatt bietet.
Welche Laufzeit hat ein Rabattvertrag?
Ein Rabattvertrag ist in der Regel für zwei Jahre gültig. Nach Ablauf wird der Bedarf überprüft, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Arzneimittelvereinbarungen angepasst, und dann erneut ausgeschrieben.
Welche Ausnahmen gelten bei der Abgabe von Arzneien?
Die Apotheken sind bei der Rezeptvorlage gesetzlich dazu verpflichtet, dem Patienten das Arzneimittel laut Rabattvertrag auszuhändigen. Diese Regelung kann von Apothekenmitarbeiter:innen im Notfall, bei Lieferunfähigkeit oder Lieferengpässen sowie bei pharmazeutischen Bedenken in konkreten Fällen ausgesetzt werden. Des Weiteren können Ärzt:innen per Aut-Idem-Regelung auf dem Rezept vermerken, dass der Austausch des verschriebenen Arzneimittels auf ein wirkstoffgleiches Generikum im Fall des betreffenden Rezepts ausgeschlossen ist.
Seit wann gibt es Rabattverträge?
Seit 2003 können Krankenkassen auf Grundlage des Beitragssatzsicherungsgesetzes Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern schließen. Im Jahr 2007 wurde zusätzlich die Verpflichtung für Apotheken eingeführt, exakt das wirkstoffgleiche Präparat herauszugeben, für das die zuständige Krankenkasse der Versicherten einen Rabattvertrag geschlossen hat.
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