Unser Glossar

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Die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen schrei­ben einen sehr gro­ßen Teil — etwa 79 Pro­zent — ihres Bedarfs an Gene­ri­ka euro­pa­weit aus. Die­se Aus­schrei­bun­gen wer­den auch Rabatt­ver­trag für Arz­nei­mit­tel oder Ten­der genannt. Wol­len Gene­rik­aun­ter­neh­men die Ver­si­cher­ten die­ser Kran­ken­kas­sen mit Arz­nei­mit­teln ver­sor­gen, müs­sen sie dar­an teilnehmen.

Wie funk­tio­niert ein Rabatt­ver­trag für Arzneimittel?

Über die Aus­schrei­bung wird mit einem (Ein­fach­ver­ga­be) oder meh­re­ren (Mehr­fach­ver­ga­be) Her­stel­lern ein Ver­trag geschlos­sen, der die Arz­nei­mit­tel­ver­sor­gung über einen bestimm­ten Zeit­raum sicher­stellt. Bei den Aus­schrei­bun­gen erhält aus­schließ­lich der Her­stel­ler den Zuschlag und damit den Ver­sor­gungs­auf­trag, der den nied­rigs­ten Preis, also den höchs­ten Rabatt bietet.

Wel­che Lauf­zeit hat ein Rabattvertrag?

Ein Rabatt­ver­trag ist in der Regel für zwei Jah­re gül­tig. Nach Ablauf wird der Bedarf über­prüft, gege­be­nen­falls unter Berück­sich­ti­gung der Arz­nei­mit­tel­ver­ein­ba­run­gen ange­passt, und dann erneut ausgeschrieben.

Wel­che Aus­nah­men gel­ten bei der Abga­be von Arzneien?

Die Apo­the­ken sind bei der Rezept­vor­la­ge gesetz­lich dazu ver­pflich­tet, dem Pati­en­ten das Arz­nei­mit­tel laut Rabatt­ver­trag aus­zu­hän­di­gen. Die­se Rege­lung kann von Apothekenmitarbeiter:innen im Not­fall, bei Lie­fer­un­fä­hig­keit oder Lie­fer­eng­päs­sen sowie bei phar­ma­zeu­ti­schen Beden­ken in kon­kre­ten Fäl­len aus­ge­setzt wer­den. Des Wei­te­ren kön­nen Ärzt:innen per Aut-Idem-Rege­lung auf dem Rezept ver­mer­ken, dass der Aus­tausch des ver­schrie­be­nen Arz­nei­mit­tels auf ein wirk­stoff­glei­ches Gene­ri­kum im Fall des betref­fen­den Rezepts aus­ge­schlos­sen ist.

Seit wann gibt es Rabattverträge?

Seit 2003 kön­nen Kran­ken­kas­sen auf Grund­la­ge des Bei­trags­satz­si­che­rungs­ge­set­zes Rabatt­ver­trä­ge mit Arz­nei­mit­tel­her­stel­lern schlie­ßen. Im Jahr 2007 wur­de zusätz­lich die Ver­pflich­tung für Apo­the­ken ein­ge­führt, exakt das wirk­stoff­glei­che Prä­pa­rat her­aus­zu­ge­ben, für das die zustän­di­ge Kran­ken­kas­se der Ver­si­cher­ten einen Rabatt­ver­trag geschlos­sen hat.

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