Retaxation
Bei der Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln an Patienten haben sich der Arzt und der Apotheker an zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu halten, die das Ziel einer ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Arzneimittelabgabe verfolgen.
Hält sich ein Apotheker bei der Arzneimittelabgabe nicht an diese Vorgaben, oder überschreitet ein Arzt die geltenden Richtgrößen bei seinen Verordnungen, wird er von den Krankenkassen retaxiert. Eine Retaxation oder Retaxierung bedeutet, dass die Krankenkasse die Zuschläge oder Erstattung eines durch den/der Apotheker:in bereits abgegebenen Arzneimittels verweigert, d.h. die im Rahmen der Arzneimittelpreisverordnung an die Apotheke gezahlten Vergütungen für die abgegebenen Arzneimittel ganz oder teilweise zurückfordert.
Fehlende Arztunterschriften, Missachtungen von Rabattverträgen und Gültigkeits-überschreitungen zählen zu den häufigsten Gründen für Retaxierungen. Auch die Abgabe eines gefälschten Arzneimittels oder eines Arzneimittels, das nicht im GKV-Leistungskatalog gelistet ist, oder eine Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots können Anlässe für eine Retaxierung sein.