Rahmenvorgaben Arzneimittel
Das Sozialgesetzbuch V (SGB V) sieht vor, dass der GKV-Spitzenverband (Dach- und Lobbyorganisation der gesetzlichen Krankenkassen) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jährliche Vorgaben für die Ausgabenentwicklung bei Arzneimitteln und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung vereinbaren.
Die Rahmenvorgaben sind die Grundlage der Arzneimittelvereinbarungen, die auf Landesebene jährlich zwischen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung und den gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen werden. Neben Zielvereinbarungen für die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung mit Arzneimitteln werden regionale Ausgabenvolumina festgelegt, aus welchen sich die Richtgrößen ableiten.
Diese Ausgabenvolumina werden unter Beachtung verschiedener Faktoren, wie zum Beispiel die regionale demografische oder preisliche Entwicklung, Änderungen in den Leistungspflichten der gesetzlichen Krankenkassen oder der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss, berechnet und für Krankenhaus- und Praxisbedarf festgelegt.
Weiterlesen