Generikaquote
Die Generikaquote bezeichnet einen Mindestanteil an Generika und patentfreien, generikafähigen Arzneimitteln (Altoriginalen) am gesamten Fertigarzneimittelmarkt. Deutschland verfügt über eine hohe Generikaquote – im europaweiten Vergleich liegt Deutschland an der Spitze, wie eine Untersuchung der nationalen Gesundheitssystem im Auftrag der EU-Kommission ergab.
Grundsätzlich wird zwischen der Generikaquote am generikafähigen Markt und Generikaquote am Gesamtmarkt unterschieden.
Für jede Wirkstoffgruppe gibt es eine Generikaquote
Die Generikaquote berechnet sich aus den Tagestherapiedosen (DDD) der Generika — Arzneimittel mit Rabattvertrag — im Verhältnis zu den DDD der patentgeschützten Originalen ohne Rabattvertrag.
Was wird unter dem generikafähigen Markt verstanden?
Als generikafähig wird der Teil des Marktes bezeichnet, in dem Generika verfügbar sind. Der generikafähige Markt umfasst aber auch ehemals patentgeschützte Arzneimittel, die nach Ablauf ihrer Patente und trotz generischen Wettbewerbs im Markt geblieben sind.
Was sind Generika?
Generika sind Arzneimittel, deren Wirkstoffe identisch mit den Originalpräparaten sind. Nach Ablauf des Patentschutzes können Generika-Hersteller Nachfolgepräparate auf den Markt bringen. Sie sind sowohl für verschreibungspflichtige als auch für freiverkäufliche Medikamente verfügbar.