GLP
GLP steht für Good Laboratory Practice (deutsch: gute Laborpraxis) und bestimmt Grundsätze und formelle Rahmenbedingungen für das Qualitätsmanagement in Laboratorien und deren Anwendungsbereichen bei Sicherheitsprüfungen von (meist) synthetisch-chemischen Produkten wie Arzneimitteln, Pestiziden oder Industriechemikalien. Klinische Studien sind davon ausgeschlossen, da sie zusätzliche Bedingungen erfüllen müssen.
Die Zuständigkeiten der GLP
In vielen Ländern, wie auch in Deutschland, ist die Gute Laborpraxis gesetzlich vorgeschrieben und wird von einer GLP-Bundesstelle, die beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) angesiedelt ist, überwacht. Zudem hat jedes Bundesland eine eigene Stelle, oft im jeweiligen Landesministerium für Gesundheit angegliedert, die für die Qualitätssicherung der Labore zuständig ist. Sowohl das deutsche Chemikaliengesetz (ChemG Anhang 1 zu §19a Abs. 1) als auch die EU-Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation, Resitriction of Chemicals) verankern GLP gesetzlich. Auf internationaler Ebene ist die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) maßgeblich an der Verwaltung der GLP-Prinzipien beteiligt, nachdem sie in den 1980er-Jahren erstmals einheitliche Empfehlungen für die GLP veröffentlichte.
Gesetzliche Aufgaben der GLP-Bundesstelle
- Organisation von GLP-Inspektionen in Prüfeinrichtungen von Bundesbehörden im Auftrag der Aufsichtsbehörde
- Erteilung einer GLP-Bestätigung zur Vorlage bei deutschen Bewertungsbehörden für eine Prüfeinrichtung eines Staates außerhalb der EU, mit dem kein umfassendes bilaterales Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der nationalen GLP-Programme besteht
- Erstellung und Veröffentlichung einer Übersicht der von deutschen Inspektoren inspizierten Prüfeinrichtungen in Deutschland und Drittländern
- Sammlung und Auswertung der Inspektionsberichte und Erstellung von Statistiken
- Bereitstellung des jährlichen Berichtes an die EU- und die OECD-Mitgliedsländer über die deutschen GLP-Überwachungsaktivitäten.
Beratung der Bundesregierung und der Länder im Bereich GLP u.a. bei diesen Aufgaben
- Nationale Koordinierung der GLP
- Konkretisierung und Überwachung der Vorgaben der GLP
- Abgrenzungsfragen
- Mentoring der Bewertungsbehörden und Mithilfe bei Überprüfungen von Prüfungen auch im Ausland
- Betreuung des Handbuches zur Überwachung der Einhaltung der GLP-Grundsätze für Inspektor:innen
- Organisation von bundesweiten Arbeitstagungen für Inspektor:innen