Gematik
Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, kurz gematik, ist seit 2015 verantwortlich für den Betrieb der einrichtungsübergreifenden Telematikinfrastruktur (TI) des Gesundheitswesens und die stufenweise Einführung verschiedener Anwendungen der TI. 2021 sollen der elektronische Medikationsplan (EMP), die elektronische Patient:innenakte (ePa) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in Betrieb genommen werden.
Wer ist an der gematik beteiligt?
Seit Mai 2019 beläuft sich der Geschäftsanteil des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) an der gematik auf 51 Prozent, der GKV-Spitzenverband (24,5 Prozent) sowie die Spitzenorganisationen der unterschiedlichen Erbringer von Gesundheitsleistungen (Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Deutscher Apothekerverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung) halten zusammen die anderen 49 Prozent.
Die gematik hat drei zentrale Aufgaben:
- Spezifikation
Grundlage der elektronischen Vernetzung im Gesundheitswesen ist die Telematikinfrastruktur. Deren Komponenten und Dienste müssen funktional, sicher, interoperabel und kompatibel sein, um reibungslos arbeiten zu können.
In diesem Zusammenhang legt die gematik Merkmale und Anforderungen an die Funktionalität und die Sicherheit der Komponenten, Dienste und Anbieter von Betriebsleistungen sowie weitere elektronische Anwendungen an die Industrie fest. Die beteiligten Unternehmen entwickeln anhand dieser Spezifikationen die Komponenten, Dienste und Anwendungen, die dann in der gematik bzw. beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik getestet werden. Wenn diese Tests erfolgreich sind, dürfen sie in der Telematikinfrastruktur eingesetzt werden.
- Zulassungen
Durch verschiedene Zulassungsverfahren soll sichergestellt werden, dass nur Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen, die spezifikationskonform sind und somit die vorgegebenen Anforderungen der interoperablen und kompatiblen Telematikinfrastruktur erfüllen.
Voraussetzung für die Zulassung sind umfangreiche Funktions- und Interoperabilitätstests. Ferner müssen Hersteller nachweisen, dass die Komponenten und Dienste (Produkte) den sicherheitstechnischen Standards entsprechen. Bei dezentralen Komponenten sind Nachweise einzureichen, dass diese vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft wurden. Wenn die gematik sie zulässt, können sie in der Telematikinfrastruktur eingesetzt werden.
- Betriebskoordination
Die gematik ist ebenfalls für die Einführung, Betriebskoordination und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur verantwortlich. Den operativen Teil der Betriebsführung übernehmen jedoch Industriepartner. Mit dem Zulassungsverfahren soll ermöglicht werden, dass Anbieter ihre Produkte Ärzt:innen, Apotheker:innen und damit auch Versicherten über die Telematikinfrastruktur anbieten können – und dies in einem zeitlich und technisch geregelten Verfahren, der sogenannten Release-Planung.