Gematik
Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH – kurz gematik – ist seit 2015 verantwortlich für die Telematikinfrastruktur (TI) im deutschen Gesundheitswesen. Dazu gehört unter anderem die stufenweise Einführung verschiedener Anwendungen der TI. Bekannte Beispiele sind die elektronische Patient:innenakte (ePa) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
Was macht die gematik?
Grundlage der elektronischen Vernetzung im Gesundheitswesen ist die TI. Hier hat die gematik vor allem drei Aufgaben:
- Spezifikation der TI
- Zulassungen von verschiedenen Komponenten und Diensten der TI
- Betriebskoordination und Weiterentwicklung der TI
Damit die TI reibungslos funktioniert, müssen ihre Komponenten und Dienste funktional, sicher, interoperabel und kompatibel sein. Dazu legt die gematik die Merkmale und Anforderungen fest. Anhand dieser Spezifikationen entwickeln die beteiligten Unternehmen die Komponenten, Dienste und Anwendungen, die dann auch beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik getestet werden. Erst wenn diese Tests erfolgreich sind, dürfen sie eingesetzt werden.
Verschiedene Zulassungsverfahren stellen dabei sicher, dass nur Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen, die spezifikationskonform sind – und die somit die vorgegebenen Anforderungen erfüllen. Voraussetzung für die Zulassung sind umfangreiche Funktions- und Interoperabilitätstests. Ferner müssen Hersteller nachweisen, dass ihre Produkte den sicherheitstechnischen Standards entsprechen. Bei dezentralen Komponenten sind Nachweise einzureichen, dass diese vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft wurden.
Die gematik ist außerdem für die Einführung, Betriebskoordination und die Weiterentwicklung der TI verantwortlich. Den operativen Teil der Betriebsführung übernehmen jedoch Industriepartner. Mit dem Zulassungsverfahren soll ermöglicht werden, dass Anbieter ihre Produkte Ärzt:innen, Apotheker:innen und damit auch Versicherten über die Telematikinfrastruktur anbieten können – und dies in einem zeitlich und technisch geregelten Verfahren, der sogenannten Release-Planung.
Wer steckt hinter der gematik?
Seit Mai 2019 hält das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an der gematik 51 Prozent der Anteile. Der GKV-Spitzenverband besitzt 24,5 Prozent. Die Spitzenorganisationen der unterschiedlichen Erbringer von Gesundheitsleistungen – Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Deutscher Apothekerverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung – halten zusammen die anderen 49 Prozent.