Packungsgrößen
Die Kennzeichnung mit N1, N2 oder N3 auf der Arzneimittel-Packung beschreibt die Menge des Inhalts einer Arzneimittelpackung. N1-Packungen enthalten Medikamente für eine Therapiedauer von circa 10 Tagen, N2-Packungen reichen für etwa 30 Tage und N3-Packungen für etwa 100 Tage.
Wo werden die Packungsgrößen festgelegt?
Die Rechtsgrundlage für die Packungsgrößen und ihre Inhalte befindet sich im Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch (SGB V) § 31 Arznei- und Verbandmittel.
In der „Verordnung über die Bestimmung und Kennzeichnung von Packungsgrößen für Arzneimittel in der vertragsärztlichen Versorgung, § 1“ sind die unterschiedlichen Volumina festgesetzt.
(1) Fertigarzneimittel nach § 4 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes, die von einem/einer Vertragsarzt:in für Versicherte verordnet und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden können, erhalten ein Packungsgrößenkennzeichen entsprechend der Dauer der Therapie, für die sie bestimmt sind. Das Packungsgrößenkennzeichen wird bestimmt nach der Anzahl der einzelnen Anwendungseinheiten, die in der Packung enthalten sind:
- Packungen für die Akuttherapie oder zur Therapieeinstellung mit einer Anzahl von einzelnen Anwendungseinheiten für eine Behandlungsdauer von zehn Tagen werden als N1 (kleine Packungsgröße) gekennzeichnet; dies gilt auch für Packungen, deren Anzahl von einzelnen Anwendungseinheiten um nicht mehr als 20 Prozent hiervon abweicht.
- Packungen für die Dauertherapie, die einer besonderen ärztlichen Begleitung bedarf, mit einer Anzahl von einzelnen Anwendungseinheiten für eine Behandlungsdauer von 30 Tagen werden als N2 (mittlere Packungsgröße) gekennzeichnet; dies gilt auch für Packungen, deren Anzahl von einzelnen Anwendungseinheiten um nicht mehr als 10 Prozent hiervon abweicht.
- Packungen für die Dauertherapie und mit einer Anzahl von einzelnen Anwendungseinheiten für eine Behandlungsdauer von 100 Tagen werden als N3 (große Packungsgröße) gekennzeichnet; dies gilt auch für Packungen, deren Anzahl von einzelnen Anwendungseinheiten um nicht mehr als 5 Prozent niedriger ist.