Original-Präparat
Original-Präparate sind Arzneimittel, die einen Patentschutz haben oder hatten, und somit exklusiv auf den Markt gebracht werden können. Im Zusammenhang mit Generika werden deren Originale manchmal auch als Alt-Originale oder Referenzprodukt bezeichnet.
Nach Ablauf des Patentschutzes – in der EU sind das im Regelfall 20 Jahre – von Original-Präparaten können weitere Hersteller, den ehemals patentgeschützten Wirkstoff auf dem Markt anbieten. Dies sind Generika. Sie sind genauso wirksam und sicher wie das Original.
Wie unterscheiden sich Generika und Original-Präparate?
Der auffälligste Unterschied ist der Preis, den die Krankenkassen erstatten bzw. den Patient:innen für frei verkäufliche Medikamente (z.B. Schmerztabletten oder Cremes, die bei Pilzinfektionen eingesetzt werden) bezahlen. Generika sind meistens kostengünstiger als die Erstanbieterpräparate. Außerdem enthalten die Namen der Präparate bei Generika häufig die Wirkstoffbezeichnung bzw. deren Abkürzung, z.B. ASS für Acetylsalicylsäure oder Ibu für Ibuprofen.
Für Generika gelten dieselben Anforderungen an Arzneimittelsicherheit und Qualität wie für alle anderen Medikamente auch. Zulassung und Qualitätsüberwachung werden detailliert durch deutsche und europäische Vorschriften geregelt und durch Prüfbehörden sichergestellt. Generika-Unternehmen erfüllen ebenso die hohen Ansprüche hinsichtlich Zulassungsvoraussetzungen, Produktionsprozesse und Qualitätskontrollen wie andere Arzneimittelhersteller auch.