OTC-Arzneimittel
OTC steht für das Englische „over the counter“, auf Deutsch: über die Ladentheke. Dabei handelt es sich um apothekenpflichtige Medikamente, die aber frei in der Apotheke gekauft werden können. Man benötigt für sie also kein ärztliches Rezept.
Welche Medikamente fallen unter OTC?
Typische OTC-Arzneimittel sind Schmerzstiller wie beispielsweise Paracetamol. Welche Medikamente unter diesen Status fallen, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) in der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage I) fest: Dort steht, welche OTC-Arzneimittel als Therapiestandard angesehen werden und demnach von Vertragsärzt*innen verordnet werden können. Pharmazeutische Unternehmen können beim G‑BA einen Antrag stellen, der die Aufnahme eines nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittels in die OTC-Übersicht vorsieht. Welche Kriterien für eine Aufnahme erfüllt sein müssen, ist detailliert definiert. Über den gebührenpflichtigen Antrag wird innerhalb von 90 Tagen entschieden.
Wer zahlt OTC-Arzneimittel?
2003 wurde im Rahmen der Gesundheitsreform festgelegt, dass OTC-Arzneimittel grundsätzlich nicht zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden dürfen. Die Verordnung zulasten der GKV ist allerdings in Ausnahmefällen möglich, wenn etwa die Arzneimittel bei der Therapie schwerer Erkrankungen als Therapiestandard gelten.
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