E‑Rezept

Seit Janu­ar 2024 gilt in Deutsch­land: Ver­schrei­bungs­pflich­ti­ge Arz­nei­mit­tel wer­den als elek­tro­ni­sches Rezept aus­ge­stellt – kurz E‑Rezept. Ähn­li­ches ist in Zukunft auch für ande­re (ver­ord­nungs­fä­hi­gen) Leis­tun­gen geplant, zum Bei­spiel für die Ver­schrei­bung von Seh- oder Hörhilfen.

Wie funk­tio­niert das E‑Rezept?

Das E‑Rezept wird aus­schließ­lich digi­tal erstellt und ist in jeder Apo­the­ke ein­lös­bar. Die Ein­lö­sung selbst kann per eGK, E‑Re­zept-App, über die App einer Apo­the­ke mit­tels Card­Link-ver­fah­ren oder mit einem Papier­aus­druck erfol­gen. Bei der Abho­lung in der Apo­the­ke wird der Code ein­ge­scannt und das Arz­nei­mit­tel ausgehändigt.

Das E‑Rezept soll vor allem den Pra­xis­all­tag erleich­tern – und unter ande­rem das Aus­stel­len von Fol­ge­re­zep­te ohne erneu­ten Pati­en­ten­be­such vereinfachen..

Wel­che Rol­le spielt die gema­tik beim E‑Rezept?

Die Gesell­schaft für Tele­ma­tik­an­wen­dun­gen der Gesund­heits­kar­te mbH, kurz gema­tik, ist seit 2015 ver­ant­wort­lich für den Betrieb der ein­rich­tungs­über­grei­fen­den Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur (TI) des Gesund­heits­we­sens und die stu­fen­wei­se Ein­füh­rung ver­schie­de­ner Anwen­dun­gen der TI. Sie ist damit auch für das Sys­tem hin­ter dem E‑Rezept verantwortlich.

Wel­chen Hin­ter­grund hat die Ein­füh­rung des E‑Rezepts?

Die Ein­füh­rung des elek­tro­ni­schen Rezepts wur­de mit dem Gesetz zum Schutz elek­tro­ni­scher Pati­en­ten­da­ten in der Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur (Pati­en­ten­da­ten-Schutz-Gesetz –PDSG) fest­ge­legt und trat am 20. Okto­ber 2020 in Kraft. Der­zeit gibt es eine Viel­zahl von Feld­tests und Modell­pro­jek­ten zur Erpro­bung der elek­tro­ni­schen Ver­ord­nung von Arz­nei­mit­teln und siche­ren Daten­über­mitt­lung zwi­schen Ärzt:innen, Apotheker:innen und Patient:innen. Ziel ist es, mehr Fle­xi­bi­li­tät und Ser­vice für Patient:innen zu schaf­fen und unle­ser­li­che bzw. ver­lo­ren gegan­ge­ne Rezep­te zu ver­mei­den. Zusätz­lich sol­len die Abrech­nungs- und Doku­men­ta­ti­ons­pro­zes­se von Ärzt:innen und Apotheker:innen ver­ein­facht werden.

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