E‑Rezept
Seit Januar 2024 gilt in Deutschland: Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden als elektronisches Rezept ausgestellt – kurz E‑Rezept. Ähnliches ist in Zukunft auch für andere (verordnungsfähigen) Leistungen geplant, zum Beispiel für die Verschreibung von Seh- oder Hörhilfen.
Wie funktioniert das E‑Rezept?
Das E‑Rezept wird ausschließlich digital erstellt und ist in jeder Apotheke einlösbar. Die Einlösung selbst kann per eGK, E‑Rezept-App, über die App einer Apotheke mittels CardLink-verfahren oder mit einem Papierausdruck erfolgen. Bei der Abholung in der Apotheke wird der Code eingescannt und das Arzneimittel ausgehändigt.
Das E‑Rezept soll vor allem den Praxisalltag erleichtern – und unter anderem das Ausstellen von Folgerezepte ohne erneuten Patientenbesuch vereinfachen..
Welche Rolle spielt die gematik beim E‑Rezept?
Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, kurz gematik, ist seit 2015 verantwortlich für den Betrieb der einrichtungsübergreifenden Telematikinfrastruktur (TI) des Gesundheitswesens und die stufenweise Einführung verschiedener Anwendungen der TI. Sie ist damit auch für das System hinter dem E‑Rezept verantwortlich.
Welchen Hintergrund hat die Einführung des E‑Rezepts?
Die Einführung des elektronischen Rezepts wurde mit dem Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz –PDSG) festgelegt und trat am 20. Oktober 2020 in Kraft. Derzeit gibt es eine Vielzahl von Feldtests und Modellprojekten zur Erprobung der elektronischen Verordnung von Arzneimitteln und sicheren Datenübermittlung zwischen Ärzt:innen, Apotheker:innen und Patient:innen. Ziel ist es, mehr Flexibilität und Service für Patient:innen zu schaffen und unleserliche bzw. verloren gegangene Rezepte zu vermeiden. Zusätzlich sollen die Abrechnungs- und Dokumentationsprozesse von Ärzt:innen und Apotheker:innen vereinfacht werden.