Europäische Arzneimittelagentur (EMA)
Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) ist die zentrale Zulassungsbehörde der Europäischen Union. Eine von der EMA erteilte Zulassung gilt entsprechend in allen Ländern der EU. Bestimmte Arzneimittel, wie z. B. Biopharmazeutika – und damit auch Biosimilars – werden sogar ausschließlich von der EMA zugelassen.
Welche Aufgaben hat die EMA?
Die Hauptaufgaben der EMA sind die Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in der Europäischen Union. Pharmazeutische Hersteller beantragen eine Genehmigung für das Inverkehrbringen, die von der Europäischen Kommission ausgestellt wird. Wird die Genehmigung erteilt, kann das Arzneimittel in der gesamten EU und im Europäischen Wirtschaftraum verkauft werden. Aufgrund des umfassenden Anwendungsbereichs des zentralisierten Verfahrens werden die meisten in Europa vertriebenen Arzneimittel von der EMA zugelassen.
Die Tätigkeitsbereiche der EMA im Überblick:
- Erleichterung der Entwicklung und Zugänglichkeit von Arzneimitteln
- Bewertung von Anträgen auf Genehmigung für das Inverkehrbringen
- Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln
- Bereitstellung von Informationen für Fachpublikum und die interessierte Öffentlichkeit.
Wie arbeitet die EMA?
Die Agentur kooperiert eng mit den nationalen Regulierungsbehörden in den EU-Ländern und mit der Generaldirektion Gesundheit der EU-Kommission. Diese Zusammenarbeit bildet das Europäische Netzwerk der Arzneimittelzulassung. Zudem arbeitet die EMA mit Schwesteragenturen zusammen, darunter dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
Die wissenschaftlichen Ausschüsse erstellen unabhängige Empfehlungen zu Human- und Tierarzneimitteln auf der Grundlage einer umfangreichen wissenschaftlichen Auswertung von Daten.