E‑Rezept
Ab 2021 soll für verschreibungspflichtige Arzneimittel ein elektronisches Rezept, kurz E‑Rezept ausgestellt werden. In der Folge sollen auch alle anderen (verordnungsfähigen) Leistungen, z.B. Hilfsmittel wie Seh- oder Hörhilfen per E‑Rezept verordnet werden.
Wie funktioniert das E‑Rezept?
Das E‑Rezept wird ausschließlich digital erstellt sowie signiert und ist in jeder Apotheke einlösbar. Der Zugang dazu erfolgt über einen QR-Code digital oder analog per Papierausdruck. Mit der E‑Rezept-App der gematik erhalten Patienten Zugang zu den Rezeptdaten.
So ist der Ablauf:
- Der/die behandelnde Arzt:in stellt ein E‑Rezept aus
Das Rezept wird von Arzt:in als QR-Code ausgestellt. Patient:innen entscheiden, ob der Code digital an die E‑Rezept-App übermittelt werden soll oder in Papierform ausgedruckt werden soll. - E‑Rezept in der Apotheke
Wenn das E‑Rezept auf dem Smartphone hinterlegt ist, können die Daten von dort an eine Vor-Ort-Apotheke oder eine Online-Apotheke gesendet werden. Die Apotheke kann die Verfügbarkeit prüfen und darüber informieren, wann das Medikament bereitsteht. Bei der Abholung in der Apotheke wird der QR-Code eingescannt und das Arzneimittel ausgehändigt.
Die Einführung des elektronischen Rezepts wurde mit dem Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz –PDSG) festgelegt und trat am 20. Oktober 2020 in Kraft. Derzeit gibt es eine Vielzahl von Feldtests und Modellprojekten zur Erprobung der elektronischen Verordnung von Arzneimitteln und sicheren Datenübermittlung zwischen Ärzt:innen, Apotheker:innen und Patient:innen. Ziel ist es, mehr Flexibilität und Service für Patient:innen zu schaffen und unleserliche bzw. verloren gegangene Rezepte zu vermeiden. Zusätzlich sollen die Abrechnungs- und Dokumentationsprozesse von Ärzt:innen und Apotheker:innen vereinfacht werden.
Die Arbeit der gematik
Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, kurz gematik, ist seit 2015 verantwortlich für den Betrieb der einrichtungsübergreifenden Telematikinfrastruktur (TI) des Gesundheitswesens und die stufenweise Einführung verschiedener Anwendungen der TI. 2021 sollen der elektronische Medikationsplan (EMP), die elektronische Patientenakte (ePa) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in Betrieb genommen werden.
Seit Mai 2019 beläuft sich der Geschäftsanteil des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) an der gematik auf 51 Prozent, der GKV-Spitzenverband (24,5 Prozent) sowie die Spitzenorganisationen der unterschiedlichen Erbringer von Gesundheitsleistungen (Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Deutscher Apothekerverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung) halten zusammen die anderen 49 Prozent.
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