Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist die für die Zulassung von Arzneimitteln und für die Arzneimittelsicherheit in Deutschland zuständige staatliche Behörde. Für die Zulassung bzw. die Bewertung von Impfstoffen, Sera, monoklonalen Antikörpern und weiteren besonderen Substanzklassen ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die zuständige staatliche Behörde. Biosimilars werden dagegen ausschließlich von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen. Mit seiner Zugehörigkeit zu den Ressortforschungseinrichtungen des Bundes unternimmt das BfArM zur Erfüllung seiner Aufgaben gemäß § 4 Abs. 3 BGA-NachfG unabhängige wissenschaftliche Forschung.
Weitere Aufgaben des BfArM über die Zulassung von Fertigarzneimitteln hinaus
Nach der Zulassung von Arzneimitteln sammelt und bewertet das Institut im Bereich Pharmakovigilanz Nebenwirkungen, die während des Zulassungsverfahrens noch nicht erkannt werden konnten.
Darüber hinaus werden Meldungen über auftretende Risiken bei der Verwendung von Medizinprodukten erfasst, ausgewertet und zu ergreifende Maßnahmen koordiniert.
Zwei weitere Schwerpunkte der Arbeit des BfArm sind Forschung und Bereitstellung von Information. So werden etwa datenbankgestützte Informationssysteme für Arzneimittel, Medizinprodukte, klinische Studien und Versorgungsdaten bereitgestellt. Das Bundesinstitut informiert beispielsweise auf ihrer Internetpräsenz auch über Lieferengpässe von Humanarzneimitteln. Zusätzlich fungiert das Institut als Herausgeber amtlicher medizinischer Klassifikationen und pflegt medizinische Terminologien, Thesauri, Nomenklaturen und Kataloge.
Kontrollen nach der Zulassung von Arzneimitteln
Die Kenntnisse über die Sicherheit von Arzneimitteln sind zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Zulassung nicht vollständig. Dies ergibt sich vor allem daraus, dass die klinische Erprobung eines Arzneimittels an einer relativ geringen Zahl von Patient:innen durchgeführt wird. Diese Patient:innen sind zudem unter verschiedenen Aspekten für die klinische Prüfung besonders ausgewählt worden und repräsentieren in der Regel nicht den Durchschnittspatienten in Arztpraxen. Seltene oder sehr seltene unerwünschte Wirkungen, Wechselwirkungen oder andere Gefahren im Zusammenhang mit der Arzneimittelanwendung können also in klinischen Prüfungen üblicherweise nicht erkannt werden. Insbesondere schwerwiegende seltene unerwünschte Wirkungen sind für die Gesamtbewertung eines neuen Arzneimittels von großer Bedeutung. Neue Erkenntnisse über die Sicherheit von Arzneimitteln können sich auch noch lange Zeit nach ihrer Zulassung ergeben und hängen von neuen Entwicklungen in der medizinischen Wissenschaft ab.
BfArM und PEI sammeln und bewertet Daten zur Arzneimittelsicherheit
In Deutschland sammeln und bewerten BfArM sowie das PEI, konkret die Abteilungen Arzneimittelsicherheit, Berichte zu unerwünschten Nebenwirkungen von Arzneimitteln, Impfstoffen für Mensch und Tier und biomedizinischen Medikamenten. Wenn nötig, treffen die ExpertInnen des Instituts die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Patient:innen beziehungsweise der Tiere.
Meldung von Informationen zur Arzneimittelsicherheit
Grundsätzlich kann jeder einen Verdacht auf eine Arzneimittel-Nebenwirkung melden. Pharmazeutische Unternehmen sind dazu verpflichtet, wichtige Informationen zur Sicherheit von Arzneimitteln in Absprache mit der zuständigen Bundesoberbehörde umgehend an Ärzte und Apotheker weiterzugeben (Rote-Hand-Briefe).
Zulassungsinhaber, Angehörige der Gesundheitsberufe sowie Betroffene und deren Angehörigen können beispielsweise dem PEI (nebenwirkungen.bund.de/nw) unerwünschte Nebenwirkungen melden.
Bundesopiumstelle als Teil des BfArM
Die Bundesopiumstelle gehört ebenfalls zum BfArM. Sie überwacht die Herstellung, den Anbau, Handel sowie Im- und Export von Betäubungsmitteln und deren Grundstoffen. In diesem Zusammenhang kooperiert die Bundesopiumstelle mit internationalen Institutionen zur Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs.
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