Unser Glossar

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Vertragsärzte:innen sind Ärzte:innen mit einem Kas­sen­sitz. Sie kön­nen Leis­tun­gen, die sie gegen­über GKV-Patient:innen erbrin­gen, mit den Kran­ken­kas­sen abrech­nen. Die­se Leis­tun­gen nennt man ver­trags­ärzt­li­che Leistungen.

Ärzte:innen, die im Arzt­re­gis­ter ein­ge­tra­gen sind, kön­nen ihre Zulas­sung als Ver­trags­arzt bean­tra­gen. Um die Zulas­sung als Ver­trags­arzt kann sich jeder Arzt bewer­ben, der sei­ne Ein­tra­gung in das Arzt­re­gis­ter nachweist.

Vor­aus­set­zung für die Ein­tra­gung in das Arzt­re­gis­ter sind die Appro­ba­ti­on als Arzt:in und der erfolg­rei­che Abschluss einer all­ge­mein­me­di­zi­ni­schen Wei­ter­bil­dung oder einer Wei­ter­bil­dung in einem ande­ren Fach­ge­biet mit der Befug­nis zum Füh­ren einer ent­spre­chen­den Gebiets­be­zeich­nung (Erlan­gung der Bezeich­nung als Facharzt:in).

Das Arzt­re­gis­ter und die Regis­ter­ak­ten wer­den von der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung für jeden Zulas­sungs­be­zirk geführt.

Vertragsärzte:innen sind durch das Sozi­al­ge­setz­buch V (SGB V) zur Beach­tung des Wirt­schaft­lich­keits­ge­bo­tes ver­pflich­tet. Im Rah­men der Wirt­schaft­lich­keits­prü­fung wird die ver­trags­ärzt­li­che Pati­en­ten­ver­sor­gung, ein­schließ­lich Maß­nah­men zur Früh­erken­nung und Dia­gnos­tik, sowie Ver­ord­nun­gen von The­ra­pien und Arz­nei­mit­teln, auf ihre Wirt­schaft­lich­keit über­prüft. Wirt­schaft­lich­keit bedeu­tet hier, dass der Ver­trags­arzt eine zweck­mä­ßi­ge und aus­rei­chen­de Ver­sor­gung des Patient:innen durch­führt, die aber den not­wen­di­gen Umfang der Behand­lung nicht über­schrei­tet. Ziel ist es, Behand­lungs­zie­le effek­tiv zu errei­chen, qua­li­ta­tiv min­der­wer­ti­ge oder nicht not­wen­di­ge Leis­tun­gen zu ver­hin­dern und unnö­ti­ge aus­ufern­de Kos­ten zu vermeiden.

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