Vergaberecht
Das Vergaberecht regelt, was ein öffentlicher Auftraggeber bei der Vergabe von Aufträgen zu beachten hat. In diesem Sinne sind auch Krankenkassen bei dem Abschluss von Rabattverträgen für Arzneimittel öffentliche Auftraggeber.
Mithilfe des Vergaberechts ist eine gerechte sowie nachhaltige Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen gewährleistet. Durch die formulierten Vorschriften erhält der öffentliche Auftraggeber eine Handlungsanweisung, wie er Aufträge zu Bau- und Dienstleistungen sowie Lieferungen zu verteilen hat.
Grundsätzlich müssen Kommunen und Länder, der Bund sowie Zweckverbände und Versorgungsunternehmen Aufträge öffentlich ausschreiben.
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