Unser Glossar

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Ver­schrei­bungs­pflich­ti­ge oder rezept­pflich­ti­ge Medi­ka­men­te gibt es in der Apo­the­ke nur auf Rezept: Sie benö­ti­gen eine Ver­ord­nung durch Ärzt:innen – und bedür­fen einer ärzt­li­chen Betreu­ung. Sie unter­lie­gen erhöh­ten Sicher­heits­an­for­de­run­gen, da sie auch bei bestim­mungs­ge­mä­ßem Gebrauch eine Gesund­heits­ge­fähr­dung dar­stel­len können.

Was bedeu­tet verschreibungspflichtig?

Wenn Medi­ka­men­te ver­schrei­bungs- oder rezept­pflich­tig sind, dür­fen Apo­the­ken sie nur gegen Vor­la­ge eines Rezepts abge­ben, das ein:e Ärzt:in, Tierärzt:in oder Zahnärzt:in vor­her aus­ge­stellt hat. Wel­che Medi­ka­men­te das sind, regelt die Arz­nei­mit­tel-Ver­schrei­bungs­ver­ord­nung (AMV). Die­se legt auch fest, wel­che Anga­ben auf der Ver­ord­nung oder Ver­schrei­bung ent­hal­ten sein muss. Zum Bei­spiel sind Ärzt:innen ver­pflich­tet, auf Rezep­ten die Dosie­rung zu ver­mer­ken – es sei denn, die Patient:innen haben einen Medi­ka­ti­ons­plan oder eine schrift­li­che Dosie­rungs­an­wei­sung erhalten.

Wel­che Medi­ka­men­te sind verschreibungspflichtig?

Ob ein Medi­ka­ment der Ver­schrei­bungs­pflicht unter­liegt oder nicht, hängt von meh­re­ren Grün­den ab. Dazu gehören

  • der Wirk­stoff und die Wirk­stoff­men­ge. Zum Bei­spiel ist das Schmerz- und Fie­ber­mit­tel Ibu­profen mit einer Wirk­stoff­men­ge bis 400 mg in der Apo­the­ke frei erhält­lich – ab 600 mg jedoch nur auf Rezept.
  • die Art der Ver­ab­rei­chung. Bei­spiels­wei­se ist das Schmerz- und Fie­ber­mit­tel Ace­tyl­sa­li­cyl­säu­re (ASS) in Form von Tablet­ten oder Brau­se­ta­blet­ten apo­the­ken­pflich­tig, als Injek­ti­ons­lö­sung zur intra­ve­nö­sen Anwen­dung durch eine Ärzt:in hin­ge­gen verschreibungspflichtig.
  • die „Neu­heit“ des Wirk­stof­fes. Zwar haben die apo­the­ken­pflich­ti­gen Medi­ka­men­te durch Zulas­sungs­stu­di­en ihre Wirk­sam­keit, Unbe­denk­lich­keit und Qua­li­tät nach­ge­wie­sen. Bei neue­ren Wirk­stof­fen kön­nen aller­dings weni­ge Erfah­rungs­wer­te aus der brei­ten Bevöl­ke­rung und über Jah­re vorliegen.
  • das Anwen­dungs­ge­biet und das Erkran­kungs­bild, ob chro­nisch oder akut. So ist der Schleim­lö­ser Ace­tyl­cystein (ACC) trotz glei­chem Wirk­stoff und glei­cher Wirk­stoff­men­ge sowohl ver­schrei­bungs­pflich­tig als auch rezeptfrei.
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