Importarzneimittel
Als Importarzneimittel werden aus dem Ausland importierte Arzneimittel bezeichnet, die in Parallel- und Reimporte unterschieden werden.
Das unterscheidet Parallel- von Reimporten
Unter Parallelimporten werden insbesondere patentgeschützte Produkte verstanden, die in Kooperation mit deutschen Pharmaunternehmen im Ausland produziert, zugelassen und verkauft werden. Unter Reimporten werden Arzneimittel verstanden, die in Deutschland für das Ausland hergestellt werden. Importeure kaufen diese und führen sie wieder zu einem günstigeren Preis als das Originalpräparat in Deutschland ein.
Bei Reimporten werden Arzneimittel in Deutschland für den Export in das europäische Ausland hergestellt. Auf dem europäischen Markt werden diese Arzneimittel von speziellen Importhändlern aufgekauft und auf Basis einer eigenen Importzulassung der deutschen Zulassungsbehörde wieder ins Binnenland eingeführt. Aufgrund der Preisunterschiede innerhalb der Europäischen Union können diese Arzneimittel trotz der Gewinnspanne des Importhändlers günstiger an Apotheken verkauft werden, als die direkt für das Inland produzierten Medikamente.
Durch das GKV-Modernisierungsgesetz sind Apotheken verpflichtet, Importarzneimittel zu vertreiben, wenn deren Abgabepreis mindestens 15 Prozent oder 15 Euro günstiger ist als der des Arzneimittels, das nicht über das Ausland den Weg in die Apotheke genommen hat.
Sind Importarzneimittel genauso sicher?
Ja, denn auch Importeure von Arzneimitteln unterliegen den gleichen strengen Vorschriften und Kontrollen durch die Behörden wie andere pharmazeutische Unternehmen. Die Arzneimittel haben dementsprechend entweder eine nationale Zulassung des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bzw. des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) oder eine europäische Zulassung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA). Für die Herstellern gelten die Richtlinien der Good Distribution Practice (GDP) und der Good Manufacturing Practice (GMP), die sehr umfassend die Handhabung von Arzneimitteln in Produktion und Transport festlegen.
Andere Optik, gleicher Inhalt
Auf den unterschiedlichen europäischen Märkten gelten verschiedene Bestimmungen, die die Kennzeichnung von Arzneimitteln regeln. Medikamente, die in Deutschland angeboten werden, müssen demnach auch deutschen Vorgaben folgen. Arzneimittelimporteure sind dazu verpflichtet, dies durch Aufkleber oder Umverpackungen sicherzustellen. Aus diesem Grund können die Verpackungen von Importarzneimitteln anders aussehen, sie enthalten aber dasselbe hochwertige Präparat.
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