IQWiG
Die Bezeichnung IQWiG ist die Abkürzung für Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Das Institut führt nach Beauftragung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G‑BA) unter anderem die frühe Nutzenbewertung nach Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) durch.
Wie sieht die Arbeit des Instituts aus?
Seit 2004 untersucht das Institut die Vor- und Nachteile von medizinischen Maßnahmen für Patient:innen. Dazu erstellt das IQWiG fachlich unabhängige Gutachten beispielsweise zu Arzneimitteln, Verfahren der Früherkennung und Diagnostik und nicht-medikamentösen Behandlungsmethoden.
Für seine Einschätzungen führt das Institut selbst keine Patient:innen-Studien durch, vielmehr analysieren die Mitarbeitenden international publizierte Untersuchungen. Die Ergebnisse der Analysen veröffentlicht das IQWiG für die Öffentlichkeit auf seiner Internetseite.
Handelt es sich beim IQWiG um eine offizielle Behörde?
Nein. Seine Arbeit ist aber gesetzlich definiert. Die Rechtsform, Gremien, Finanzierung und Funktion wurden mit dem GKV-Modernisierungsgesetz im Sozialgesetzbuch V in den Paragrafen 139a‑c festgeschrieben.
Ist das IQWiG an der Preisgestaltung von Arzneimitteln beteiligt?
Nein. Das Institut prüft, ob ein neu zugelassenes Arzneimittel einen Zusatznutzen hat. Dazu legt des dem G‑BA ein Gutachten vor.
Bestätigt der G‑BA einen Zusatznutzen, kommt es in der Folge zu Preisverhandlungen zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und dem Pharmaunternehmen. Wird kein zusätzlicher Nutzer festgestellt, gilt für den neuen Wirkstoff ein Festbetrag oder ein Preis, der nicht höher sein darf als ein vergleichbares Arzneimittel.
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