Unser Glossar

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Die Bezeich­nung IQWiG ist die Abkür­zung für Insti­tut für Qua­li­tät und Wirt­schaft­lich­keit im Gesund­heits­we­sen. Das Insti­tut führt nach Beauf­tra­gung durch den Gemein­sa­men Bun­des­aus­schuss (G‑BA) unter ande­rem die frü­he Nut­zen­be­wer­tung nach Arz­nei­mit­tel­markt­neu­ord­nungs­ge­setz (AMNOG) durch.

Wie sieht die Arbeit des Insti­tuts aus?

Seit 2004 unter­sucht das Insti­tut die Vor- und Nach­tei­le von medi­zi­ni­schen Maß­nah­men für Patient:innen. Dazu erstellt das IQWiG fach­lich unab­hän­gi­ge Gut­ach­ten bei­spiels­wei­se zu Arz­nei­mit­teln, Ver­fah­ren der Früh­erken­nung und Dia­gnos­tik und nicht-medi­ka­men­tö­sen Behandlungsmethoden.
Für sei­ne Ein­schät­zun­gen führt das Insti­tut selbst kei­ne Patient:innen-Studien durch, viel­mehr ana­ly­sie­ren die Mit­ar­bei­ten­den inter­na­tio­nal publi­zier­te Unter­su­chun­gen. Die Ergeb­nis­se der Ana­ly­sen ver­öf­fent­licht das IQWiG für die Öffent­lich­keit auf sei­ner Inter­net­sei­te.

Han­delt es sich beim IQWiG um eine offi­zi­el­le Behörde?

Nein. Sei­ne Arbeit ist aber gesetz­lich defi­niert. Die Rechts­form, Gre­mi­en, Finan­zie­rung und Funk­ti­on wur­den mit dem GKV-Moder­ni­sie­rungs­ge­setz im Sozi­al­ge­setz­buch V in den Para­gra­fen 139a‑c festgeschrieben.

Ist das IQWiG an der Preis­ge­stal­tung von Arz­nei­mit­teln beteiligt?

Nein. Das Insti­tut prüft, ob ein neu zuge­las­se­nes Arz­nei­mit­tel einen Zusatz­nut­zen hat. Dazu legt des dem G‑BA ein Gut­ach­ten vor.

Bestä­tigt der G‑BA einen Zusatz­nut­zen, kommt es in der Fol­ge zu Preis­ver­hand­lun­gen zwi­schen dem Spit­zen­ver­band der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen (GKV-Spit­zen­ver­band) und dem Phar­ma­un­ter­neh­men. Wird kein zusätz­li­cher Nut­zer fest­ge­stellt, gilt für den neu­en Wirk­stoff ein Fest­be­trag oder ein Preis, der nicht höher sein darf als ein ver­gleich­ba­res Arzneimittel.

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