Charge
Bei der Produktion eines Arzneimittels bezeichnet Charge die in einem einheitlichen Herstellungsprozess erzeugte Menge eines bestimmten Arzneimittels. Jede dieser Produktionseinheiten wird umfangreichen Kontrollen unterzogen. In Deutschland ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für die staatliche Chargenprüfung von Allergenen, aus Blutplasma hergestellten Produkten, Immunglobulinen, Impfstoffen und Seren von Spendertieren zuständig.
Was bedeutet die Charge bei Medikamenten?
Paragraf 32 des Arzneimittelgesetzes sieht vor, dass das PEI jede Produktionseinheit freigeben muss, bevor diese in Deutschland verkauft und angewendet werden darf. Dabei werden die eingereichten Herstellungsunterlagen, die Ergebnisse der Qualitätskontrollen und die Prüfmuster kontrolliert. Eine Freigabe erteilt das PEI nur, wenn die in der Zulassung des Arzneimittels festgelegten Kriterien – Qualität, Wirksamkeit, Unbedenklichkeit – positiv bewertet wurden.
Mit diesem nationalen Freigabebescheid können Pharmaunternehmen dann ihr Produkt auf dem Markt anbieten. Patient*innen wiederum finden die jeweilige Chargennummer auf der Verpackung des Arzneimittels.
Gibt es Ausnahmen bei der Chargenprüfung?
Ja. Ein Hersteller kann zum Beispiel von der Prüfung freigestellt werden, wenn er in seinen Produktions- und Kontrollmethoden einen Entwicklungsstand erreicht hat, bei dem die zwingend notwendige Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit sichergestellt wurde.
Auch für parallel gehandelte Arzneimittel gelten Ausnahmen. Hersteller und Händler können zum Beispiel Medikamente aus einem anderen EU-Land importieren. Diese wurden zuvor vom zuständigen staatlichen Kontrolllabor des EU-Mitgliedstaates geprüft. Eine weitere Prüfung durch das PEI ist dann nicht nötig.