Zulassung
Jedes in Deutschland erhältliche Arzneimittel muss vorab zugelassen werden. Um eine Zulassung für ein Arzneimittel erhalten zu können, müssen von einem pharmazeutischen Unternehmer Unterlagen eingereicht werden, mit denen die Wirksamkeit, die Unbedenklichkeit und die Qualität des Arzneimittels belegt werden. Das kann zum Beispiel durch eigene klinische Studien geschehen. Im Rahmen des Zulassungsprozesses werden die Qualität, die Wirksamkeit und die Verträglichkeit eines Arzneimittels umfassend untersucht. Zum Beispiel wird geprüft, ob die mit dem Zulassungsantrag eingereichten Unterlagen die Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität des Arzneimittels tatsächlich belegen. Alle Informationen und Hinweise, die für die sichere Anwendung des Arzneimittels wichtig sind, werden in einen Text für Patient:innen, die sogenannte Gebrauchsinformation, und in einen Text für Ärzt:innen, die sogenannte Fachinformation, übernommen. Der Text des Beipackzettels soll hierbei so formuliert sein, dass er von Patient:innen leicht verstanden werden kann. Um dieses zu gewährleisten, muss der pharmazeutische Unternehmer hierfür einen Lesbarkeitstest durchführen.
In Deutschland sind für die Prüfung die zwei Bundesoberbehörden Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig.
Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen diesen beiden Behörden wird im § 77 des Arzneimittelgesetzes (AMG) geregelt. Danach ist das PEI zuständig für: Sera, Impfstoffe, Blutzubereitungen, Knochenmarkzubereitungen, Gewebezubereitungen, Allergene, Testsera, Testantigene, Gentransfer-Arzneimittel, somatische Zelltherapeutika, xenogene Zelltherapeutika und gentechnisch hergestellte Blutbestandteile. Alle anderen Arzneimittel zur Anwendung beim Menschen fallen unter die Zuständigkeit des BfArM.
Wenn eine Zulassung gleichzeitig in mehreren Ländern oder unmittelbar in allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes beantragt werden soll, dann wird die Zulassung über die zentrale europäische Behörde, die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), bearbeitet und durch die Europäische Kommission erteilt. Für eine Zulassung eines Arzneimittels in den USA ist die Food and Drug Administration (FDA) zuständig.
Wenn eine Zulassung in Deutschland erteilt wird, gilt diese zunächst nur für fünf Jahre, in besonderen Fällen auch nur für ein Jahr. Nach fünf Jahren ist zu prüfen, ob der medizinische Nutzen des Arzneimittels immer noch größer ist als dessen mögliche Risiken, z.B. aufgrund von Nebenwirkungen. Auch muss der Inhaber der Zulassung jede Änderung an dem Arzneimittel beim BfArM anzeigen. Größere Änderungen dürfen erst umgesetzt werden, nachdem das BfArM diesen zugestimmt hat.
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