Wirksamkeit
Vor der Zulassung müssen Hersteller nicht nur die Qualität sondern natürlich auch die Wirksamkeit eines Arzneimittels im vorhergesehenen Therapiegebiet nachweisen. Dies geschieht in klinischen Studien, welche unter strengsten Regeln die Arzneimittelwirkung überprüfen. Ein wichtiger Bestandteil dieser Regeln ist die Berücksichtigung individueller Eigenschaften von Patient:innen, welche die Wirkung und somit Wirksamkeit eines Arzneimittels beeinflussen können, dazu gehören z.B. Alter, Geschlecht, oder Gesundheitszustand. Hierdurch wird auch festgestellt, ob bei bestimmten Patientengruppen oder –eigenschaften vermehrt unerwünschte Nebenwirkungen auftreten, sodass gegebenenfalls die Empfehlungen zur Einnahme auf dem Beipackzettel angepasst werden können.
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen, die nicht auf dem Beipackzettel vermerkt sind, sollten immer sowohl dem zuständigen Arzt:in oder Apotheker:in, als auch, wenn möglich, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder dem betreffenden Hersteller direkt gemeldet werden.
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