Unser Glossar

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Die LAU­ER-Taxe ent­hält Lis­ten aller Fer­tig­arz­nei­mit­tel, Medi­zin­pro­duk­te und apo­the­ken­üb­li­chen Waren (wie bei­spiels­wei­se Hilfs­mit­tel), die in Deutsch­land für den Han­del zuge­las­sen sind. Es sind sämt­li­che rele­van­ten Infor­ma­tio­nen über Arz­nei­mit­tel, so z. B. die Phar­ma­zen­tral­num­mer, den Preis eines Arz­nei­mit­tels, Packungs­grö­ßen und die Infor­ma­ti­on, ob ein Rabatt­ver­trag für das Arz­nei­mit­tel zwi­schen dem Her­stel­ler und einer gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se besteht, verzeichnet.

Das nach Josef Lau­er benann­te Kom­pen­di­um umfasst aktu­ell mehr als 700.000 Arti­kel, die Daten wer­den jeweils zum Monats­an­fang und zur Monats­mit­te aktua­li­siert. Sie speist sich aus ver­schie­de­nen Quel­len: Die LAU­ER-Taxe ent­hält unter ande­rem Daten des ABDA-Arti­kel­stamms sowie Infor­ma­tio­nen über Fer­tig­arz­nei­mit­tel, die Phar­ma­un­ter­neh­men der Infor­ma­ti­ons­stel­le für Arz­nei­spe­zia­li­tä­ten (IFA) melden.

Ent­ste­hung der Lauer-Taxe

Mit der Ein­füh­rung der Taxen für Apo­the­ken stell­te sich bald her­aus, dass sich Infor­ma­tio­nen über Medi­ka­men­te sehr schnell ändern. Aus die­sem Grund erstell­te Josef Lau­er im Jahr 1950 zunächst ein Lose­blatt­werk ein, das fort­an alle zwei Wochen aktua­li­siert wurde.

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