Sachleistungsprinzip
Das Sachleistungsprinzip gehört zu den sogenannten Strukturprinzipien der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Darunter versteht man die Bereitstellung von medizinischen Sach- und Dienstleistungen durch die Krankenkasse. Dieses Prinzip gilt aber auch in der sozialen Pflegeversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Was ist das Sachleistungsprinzip?
Das Ganze ist im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) in Paragraf 2 festgeschrieben. Demnach gilt vereinfacht: Patient:innen können Leistungen zur Krankenbehandlung von der Krankenkasse in Anspruch nehmen, ohne dafür eine Rechnung vom Leistungserbringer zu erhalten. Die Patient:innen können dabei selbst Mitglieder bei der Krankenkasse sein oder dort mitversicherte Familienangehörige.
Das Gegenteil dazu ist das Kostenerstattungsprinzip. Dabei erstattet die Krankenkasse ihren Mitgliedern die Kosten für die von den Leistungsträgern erbrachten ärztlichen Behandlungen nachträglich.
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