Festbeträge
Festbeträge bezeichnen den Höchstbetrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für ein Arzneimittel übernehmen — und zwar unabhängig vom tatsächlichen Preis des Medikaments. Das heißt: Ist der Preis eines Arzneimittels höher als der von den Krankenkassen dafür erstattete Betrag, müssen Patienten in der Apotheke eine sogenannte Aufzahlung leisten. Senkt der Hersteller dagegen den Preis für sein Arzneimittel um 30 Prozent unter den Festbetrag, entfällt für Patient:innen die Arzneimittelzuzahlung in der Apotheke.
Das Festbetragssystem wurde mit dem Gesundheitsreformgesetz (GRG) im Jahr 1988 eingeführt, um den steigenden Arzneimittelausgaben zu begegnen. Das Festbetragssystem ist ein reines Preisregulierungsinstrument, das weder eine Verordnungseinschränkung noch einen ‑ausschluss innehat.
Wer legt die Höhe der Festbeträge fest?
Der GKV-Spitzenverband setzt die Festbeträge fest, die alle 14 Tage in Übersichten erstellt und dem Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zur Veröffentlichung übersandt werden. Die Aufstellungen erhalten sämtliche Festbeträge und die gegebenenfalls von den Patient:innen selbst zu zahlende Differenzbeträge.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) entscheidet über die Wirkstoffgruppen, für die Festbeträge bestimmt werden können. Die Festbetragsgruppen enthalten nur Wirkstoffnamen, aber nicht die Bezeichnungen von Fertigarzneimitteln.
Stufen der Festbetragsgruppen:
- Stufe 1: Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen
- Stufe 2: Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen
- Stufe 3: Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Kombinationen von Arzneimitteln
Der G‑BA berechnet die rechnerischen mittleren Tages- oder Einzeldosen, die in die spätere konkrete Errechnung der Festbeträge einfließen.
Festbetragsgruppen müssen als Bestandteil der Arzneimittel-Richtlinie des G‑BA dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und daher in regelmäßigen Zeitabständen überprüft werden. Auch die Vergleichsgrößen werden regelmäßig aktualisiert. Nach Aktualisierung der Vergleichsgrößen passt der GKV-Spitzenverband in der Regel die Festbetragshöhe an.
Patient:innen können in der Festbetrags-Datenbank des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für Arzneimittel mit Festbetrag Vergleichspräparate finden.