Drei Monate lang dürfen Fiebersaft & Co. teurer werden. So hat es der GKV-Spitzenverband verfügt um das
Engpass-Problem zu bekämpfen. Aber wo sollen diese Arzneimittel herkommen?
Auf Drängen des Bundesgesundheitsministeriums hat der GKV-Spitzenverband kurzfristig beschlossen, Festbeträge für einige Kinderarzneimittel (insgesamt 180 Generika) für drei Monate auszusetzen. So sollen Fiebersaft & Co. schnell wieder auf den Markt gelangen. Die Frage ist jetzt: Wo sollen diese Medikamente herkommen?
- Die letzten verbliebenen Hersteller etwa für Fiebersaft produzieren bereits rund um die Uhr. Trotzdem kommen sie angesichts der massiv erhöhten Nachfrage und stetig abreißender Lieferketten nicht hinterher.
- Auch wenn sich die Preise für drei Monate erhöhen: Es gibt derzeit schlicht keine Ware, die kurzfristig auf den Markt gebracht werden könnte.
- Was es zur Lösung des Problems braucht, sind langfristige Anreize, damit sich wieder mehr Unternehmen an der Produktion von Kinderarzneimitteln und anderen Medikamenten beteiligen.
Es gibt einfach zu wenige Hersteller für Kinderarzneimittel
„Eine Aussetzung der Festbeträge für Kinderarzneimittel, wie sie der GKV-Spitzenverband verfügt hat, ist eine Geste – aber sie wird das Problem der Engpässe kurzfristig nicht lösen“, sagt Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika. „Denn: Woher sollen die Fiebersäfte plötzlich kommen?“
Ein Grund für die aktuellen Engpässe liegt neben den zuletzt hohen Infektionszahlen darin, dass es zu wenige Hersteller gibt, die überhaupt noch Kinderarzneimittel herstellen. Und dass die Produktion für sie dauerhaft nicht mehr wirtschaftlich ist, daran ändert auch eine vorübergehende Preiserhöhung nichts.
Bretthauer: „Kurzfristige Maßnahmen lösen keine strukturellen Probleme: Kein Unternehmen kann Produktionsstätten ausbauen, wenn nach drei Monaten wieder das „Hauptsache billig“-Prinzip gilt. Hersteller werden sich erst wieder an der Produktion von Kinderarzneimitteln beteiligen, wenn sie auch perspektivisch mit auskömmlichen Preisen rechnen können.“
Kostensparinstrumente dürfen Preiserhöhungen nicht abschmelzen
Hinzu kommt: Preiserhöhungen stellen nur Anreize dar, wenn sie auch bei den Unternehmen ankommen. Und das tun sie nur, wenn auch andere, rein auf Kostensenkung abzielende Regelungen wie Rabattverträge, Generikarabatte oder 4‑G-Regel, ausgesetzt werden.
Mit Blick auf das vom Bundesgesundheitsministerium geplante Gesetz, das die Engpässe bekämpfen soll, sagt Bretthauer: „Die Intention des Gesetzes ist richtig. Die Politik hat verstanden, dass der jahrelange Kostendruck die Engpässe herbeigeführt hat. Jetzt aber kommt es auf die richtige Lösung an – und die darf nicht aus gut gemeinten, aber unwirksamen Adhoc-Maßnahmen bestehen.“
Die wichtigsten Fragen zu den aktuellen Arzneimittengpässen haben wir hier beantwortet.
Januar 2023