Wie stellen Generikahersteller im Verlauf der Produktion Qualität und Echtheit ihrer Präparate sicher?
Generikaunternehmen verhindern mit einer Vielzahl an Maßnahmen, dass gefälschte Inhaltsstoffe oder Präparate in Umlauf kommen. Das bedeutet konkret:
1. Alle Bestandteile müssen Qualitätskontrollen durchlaufen
Weltweit werden vor Ort Überprüfungen, sogenannte „Audits“, für Vorprodukte, Wirkstoffe, Hilfsstoffe, Fertigarzneimittel etc. durchgeführt. Die Überwachungsbehörden (Regierungspräsidien) prüfen dabei, ob die Qualitätsanforderungen erfüllt werden.
2. Jede Zulieferung wird auf Echtheit geprüft
Pharmaunternehmen überprüfen selbst jede eingehende Zulieferung auf Qualität. Sie nehmen in den Eingangskontrollen „chemische Fingerabdrücke“, an denen sie Echtheit und Reinheitsgrad erkennen. Alle Prüfungsergebnisse werden archiviert und den Behörden (EMA, BfArM, Paul-Ehrlich-Institut und lokale Aufsichtsbehörden) bei Kontrollen vorgelegt.
3. Die Produktion wird kontinuierlich überwacht, um Qualität zu gewährleisten
Von der Wirkstoffproduktion bis zur Verpackung werden zahlreiche Kontrollen und Analysen durchgeführt, bei denen z. B. geprüft wird, ob die Wirkstoffkonzentration und die Reinheit stimmen.
4. Arzneimittelpackungen werden mit Echtheitsmerkmalen ausgestattet
Wie Arzneimittelverpackungen (Blister, Faltschachteln, Ampullen etc.) auszusehen haben, ist genau festgelegt. Außerdem führen Generika-Unternehmen zusätzliche Schutzmaßnahmen durch, zu denen sie gesetzlich nicht verpflichtet sind, die aber Fälschungen noch weiter erschweren. So statten sie Verpackungen beispielsweise mit individuellen Sicherheitsmerkmalen aus, etwa mit Hologrammen. Dazu kommt, dass alle seit 2019 verschreibungspflichtigen Medikamente in der EU mit einem Öffnungsschutz und einem singulären Code versehen sein müssen.
5. Empfang und Auslieferungen werden gewissenhaft dokumentiert
Generikaunternehmen führen bei der Auslieferung von Arzneimitteln genau auf, wer die empfangsberechtige Person ist und welche Chargen-Nummern die gelieferten Medikamente haben. So ist eine Rückverfolgung möglich.
6. Jedem Fälschungsverdacht wird nachgegangen
Die Hersteller werten sämtliche gemeldeten unerwünschten Arzneimittelwirkungen und Verdachtsfälle aus. Sie melden umgehend jeden Verdacht auf gefälschte Medikamente oder Wirkstoffe den deutschen Arzneimittelbehörden (BfArM, Paul-Ehrlich-Institut).
In Abstimmung mit den Behörden werden die Großhändler und Apotheken informiert, sobald eine Fälschung aufgetaucht und woran sie zu erkennen ist; außerdem darüber, welche Arzneimittelchargen vorsorglich aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Gleichzeitig informieren sich die Behörden europaweit untereinander.