
Die AOK stellt immer wieder die These in den Raum, dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) von Rabattvertragsausschreibungen profitieren und
dieses vor allem „Newcomern“ auf dem deutschen Markt den Marktzugang erleichtere. Pro Generika hat das Berliner IGES Institut 2018 beauftragt, diese Thesen einer empirischen Untersuchung zu unterziehen.
Damit zeigt die wissenschaftliche Überprüfung der These der AOK, dass sich diese empirisch nicht halten lässt. Eine Förderung des deutschen Mittelstands durch Arzneimittel-Rabattverträge, wodurch die Anbietervielfalt im Generikamarkt insgesamt erhalten bzw. ausgebaut würde, ist nicht zu erkennen.
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