Die AOK stellt immer wieder die These in den Raum, dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) von Rabattvertragsausschreibungen profitieren und
dieses vor allem „Newcomern“ auf dem deutschen Markt den Marktzugang erleichtere. Pro Generika hat das Berliner IGES Institut 2018 beauftragt, diese Thesen einer empirischen Untersuchung zu unterziehen.
Die IGES-Studie „Auswirkung von Arzneimittel-Rabattverträgen auf mittelständische Unternehmen“ kommt dabei zum Ergebnis,
- dass im Jahr 2016 in Deutschland gemäß Definition der EU Kommission 26 Generika-Anbieter zu den KMU zählten.
- dass der Versorgungsanteil dieser KMU (nach DDD) am gesamten Generikamarkt der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lediglich 7,5 % betrug, bei einem Umsatzanteil von 4,3 % (nach Herstellerabgabepreisen, ApU).
- dass weder die Anzahl der KMU noch deren Umsatz im Zeitraum 2006 — 2016 durch Rabattverträge nennenswert gewachsen ist. Im Hinblick auf die Marktanteile des KMU-Segments ergibt sich insgesamt ein „Nullsummenspiel“.
- dass es zwar immer wieder „Newcomer“ im Rabattvertragssystem gibt, diese sich jedoch als KMU nur schwer etablieren können. Vielmehr findet ein klassischer Verdrängungswettbewerb statt.
- dass KMU nach Absatz und Umsatz überproportional von Rabattverträgen betroffen sind: KMU steigern zwar ihren Absatz durch Rabattverträge, ihr Umsatzwachstum aber bleibt hinter dem des Gesamtmarktes zurück.
Damit zeigt die wissenschaftliche Überprüfung der These der AOK, dass sich diese empirisch nicht halten lässt. Eine Förderung des deutschen Mittelstands durch Arzneimittel-Rabattverträge, wodurch die Anbietervielfalt im Generikamarkt insgesamt erhalten bzw. ausgebaut würde, ist nicht zu erkennen.
Download: Studie “Auswirkungen von Arzneimittel-Rabattverträge auf mittelständische Unternehmen”
Juli 2018