Die Anzahl der nicht verfügbaren Rabattarzneimittel hat sich innerhalb eines Jahres (zwischen 2017 und 2018) von 4,7 Millionen auf 9,3 Millionen Packungen verdoppelt, wie eine Untersuchung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI)der ABDA ergab, die alle Rabattarzneimittel auf ihre Verfügbarkeit in den vergangenen Jahren analysiert hat.
Die aktuelle Studie des IGES Instituts lässt nun einen weiteren Schluss zu: Dass Apotheker:innen ein anderes als das Rabattarzneimittel abgeben mussten, kommt immer dann besonders oft vor, wenn der Rabattvertrag im Exklusivmodell geschlossen wurde. Konkret stammten 60 Prozent der Verordnungen, die von Apotheken mit dem Hinweis auf eine Lieferunfähigkeit abgegeben wurden, ursprünglich aus Rabattverträgen mit nur einem Hersteller. Bei einigen Wirkstoffen lag der Anteil sogar bei knapp 90 Prozent. Weitere Ergebnisse lesen Sie ausführlich in der vorliegenden Untersuchung!