
Weil generische Onkologika in der Vergangenheit oft knapp wurden, gelten für sie jetzt neue Regeln. Wie bei Antibiotika ist nunmehr in Ausschreibungen der Krankenkassen stets auch ein Anbieter mit europäischer Wirkstoffquelle zu bezuschlagen – sofern es denn einen gibt.
Leider nein. Denn Tamoxifen wird bereits in Europa produziert. Die Regelung bleibt hier also wirkungslos.
Ebenfalls nein. Denn die Regelung umfasst nur die ambulant verordneten Krebsmittel. Chemotherapien – wie auch der Großteil der anderen Krebsmittel – aber werden im Krankenhaus verabreicht.
Dazu sagt Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika:
„Der Gamechanger bei der Krebsmittel-Knappheit ist das nicht. Die Regelung klingt gut und die Idee ist an sich auch richtig, weil sie auf eine Diversifizierung von Lieferketten setzt. Doch betrifft sie nur einen kleinen Teil der generischen Krebsmittel – und ignoriert weiterhin ein Riesenproblem: Das deutsche Gesundheitssystem zahlt für lebensrettende Krebsarzneien oft nur Centbeträge – und das macht die Lage fragil.“
Gleichzeitig warnt Bretthauer vor Engpässen bei biologischen Krebsmitteln, die in parenteralen Zubereitungen angewendet werden. Sie sind seit kurzem automatisch gegeneinander austauschbar. Damit gilt für sie, was bislang auch für alle generischen Krebsmittel galt: Nur der günstigste Hersteller erhält den Zuschlag. “Es ist nicht mehr zu erklären”, sagt Bretthauer. “Bei einigen Krebsmitteln schafft die Politik das Hauptsache-Billig-Prinzip ab, bei anderen führt sie es neu ein. Das ist ein Schlingerkurs, der das Ziel Versorgungssicherheit längst aus den Augen verloren hat.”
Was bringen eigentlich all die neuen Regelungen des ALBVVG für die Versorgungssicherheit? Hier haben wir einen Reality Check gemacht.
17.5.2024
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