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Neue Regeln für Onkologika

Kein Game­ch­an­ger bei Krebsmittel-Engpässen

  • Gegen Eng­päs­se bei Krebs­mit­teln hat das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um (BMG) eine Rege­lung ver­ab­schie­det, die auf eine höhe­re Diver­si­fi­zie­rung der Lie­fer­ket­ten abzielt.
  • Dies wird Eng­päs­se wie beim Brust­krebs­mit­tel Tam­oxi­fen oder bei Che­mo­the­ra­pien aber nicht verhindern.
  • Was die Lage noch ver­schär­fen wird: Das BMG macht exklu­si­ve Rabatt­ver­trä­ge bei bio­lo­gi­schen Krebs­mit­teln mög­lich – was bei Gene­ri­ka bereits zu Ver­sor­gungs­pro­ble­men geführt hat.

Weil gene­ri­sche Onko­lo­gi­ka in der Ver­gan­gen­heit oft knapp wur­den, gel­ten für sie jetzt neue Regeln. Wie bei Anti­bio­ti­ka ist nun­mehr in Aus­schrei­bun­gen der Kran­ken­kas­sen stets auch ein Anbie­ter mit euro­päi­scher Wirk­stoff­quel­le zu bezu­schla­gen – sofern es denn einen gibt.

Wird das Eng­päs­se wie bei Tam­oxi­fen verhindern?

Lei­der nein. Denn Tam­oxi­fen wird bereits in Euro­pa pro­du­ziert. Die Rege­lung bleibt hier also wirkungslos.

Wird das Eng­päs­se bei essen­zi­el­len Che­mo­the­ra­pien verhindern?

Eben­falls nein. Denn die Rege­lung umfasst nur die ambu­lant ver­ord­ne­ten Krebs­mit­tel. Che­mo­the­ra­pien – wie auch der Groß­teil der ande­ren Krebs­mit­tel – aber wer­den im Kran­ken­haus verabreicht.

Dazu sagt Bork Brett­hau­er, Geschäfts­füh­rer von Pro Gene­ri­ka:
„Der Game­ch­an­ger bei der Krebs­mit­tel-Knapp­heit ist das nicht. Die Rege­lung klingt gut und die Idee ist an sich auch rich­tig, weil sie auf eine Diver­si­fi­zie­rung von Lie­fer­ket­ten setzt. Doch betrifft sie nur einen klei­nen Teil der gene­ri­schen Krebs­mit­tel – und igno­riert wei­ter­hin ein Rie­sen­pro­blem: Das deut­sche Gesund­heits­sys­tem zahlt für lebens­ret­ten­de Krebs­arz­nei­en oft nur Cent­be­trä­ge – und das macht die Lage fragil.“

Bald neue Eng­päs­se bei bio­lo­gi­schen Krebsmitteln?

Gleich­zei­tig warnt Brett­hau­er vor Eng­päs­sen bei bio­lo­gi­schen Krebs­mit­teln, die in par­en­te­r­alen Zube­rei­tun­gen ange­wen­det wer­den. Sie sind seit kur­zem auto­ma­tisch gegen­ein­an­der aus­tausch­bar. Damit gilt für sie, was bis­lang auch für alle gene­ri­schen Krebs­mit­tel galt: Nur der güns­tigs­te Her­stel­ler erhält den Zuschlag. “Es ist nicht mehr zu erklä­ren”, sagt Brett­hau­er. “Bei eini­gen Krebs­mit­teln schafft die Poli­tik das Haupt­sa­che-Bil­lig-Prin­zip ab, bei ande­ren führt sie es neu ein. Das ist ein Schlin­ger­kurs, der das Ziel Ver­sor­gungs­si­cher­heit längst aus den Augen ver­lo­ren hat.”

Was brin­gen eigent­lich all die neu­en Rege­lun­gen des ALBVVG für die Ver­sor­gungs­si­cher­heit? Hier haben wir einen Rea­li­ty Check gemacht.

17.5.2024