Presse

Kom­men­tar zum Kabi­netts­ent­wurf ALBVVG

„Die­ses Gesetz wird Eng­päs­se nicht verhindern“

Zum heu­te ver­öf­fent­lich­ten Kabi­netts­ent­wurf des Arz­nei­mit­tel-Lie­fer­eng­pass­be­kämp­fungs- und Ver­sor­gungs­ver­bes­se­rungs­ge­setz (ALBVVG) sagt Bork Brett­hau­er, Geschäfts­füh­rer von Pro Gene­ri­ka: „Ziel des Geset­zes ist die nach­hal­ti­ge Bekämp­fung von Lie­fer­eng­päs­sen, doch es nimmt zunächst nur Kin­der­arz­nei­mit­tel und Anti­bio­ti­ka ins Visier. Bei allen ande­ren Medi­ka­men­ten blei­ben die Pro­ble­m­ur­sa­chen bestehen und die Ver­sor­gungs­la­ge, wie sie ist: wenig sta­bil und teil­wei­se sogar prekär.“

Mit Blick auf den Kabi­netts­ent­wurf sagt Brett­hau­er: „Waren im Refe­ren­ten­ent­wurf ohne­hin nur punk­tu­ell rich­ti­ge Ansät­ze zu erken­nen, wur­den die­se jetzt noch wei­ter zurück gestutzt. Aus­ge­rech­net die Maß­nah­men zur Sta­bi­li­sie­rung der Ver­sor­gung mit Krebs­mit­teln fal­len weg. Und das obwohl wir erst jüngst erle­ben muss­ten, dass Brustkrebspatient:innen um Tam­oxi­fen bangten.“

Was Pro Gene­ri­ka jetzt fordert:

Lie­fer­ket­ten müs­sen diver­si­fi­zier­ter werden

Die Abhän­gig­keit bei Wirk­stof­fen von einer Welt­re­gi­on stellt ein gefähr­li­ches Klum­pen­ri­si­ko dar. Es braucht eine ver­bind­li­che Vor­ga­be für regio­nal diver­si­fi­zier­te Lie­fer­ket­ten – in allen Rabatt­ver­trä­gen und nicht bloß bei Antibiotika.“

Her­stel­ler müs­sen höhe­re Prei­se erzie­len können

Seit Jah­ren kämp­fen Gene­ri­ka-Her­stel­ler mit stei­gen­den Kos­ten und haben kei­ne Mög­lich­keit, ihre Prei­se zu erhö­hen. Es braucht einen Aus­gleich. Der der­zei­ti­ge gesetz­li­chen Infla­ti­ons­aus­gleich kommt aus­ge­rech­net da nicht an, wo er am drin­gends­ten benö­tigt wird, bei den Generikaunternehmen.

Ein Früh­warn­sys­tem muss an den Pro­blem-Ursa­chen ansetzen

Wir müs­sen Eng­päs­se recht­zei­tig erken­nen und direkt gegen­steu­ern: Immer dann, wenn die Her­stel­ler­an­zahl für ein Arz­nei­mit­tel bedroh­lich schrumpft, müs­sen Preis­sen­kungs­in­stru­men­te wie Rabatt­ver­trä­ge und Fest­be­trä­ge aus­ge­setzt wer­den – und zwar für fünf Jah­re. Das gibt Unter­neh­men Pla­nungs­si­cher­heit, Inves­ti­tio­nen zu täti­gen und sich wie­der an der Ver­sor­gung zu beteiligen.

Dazu Bork Brett­hau­er: „Die jüngs­ten Eng­päs­se sind ent­stan­den, weil immer weni­ger Her­stel­ler Gene­ri­ka kos­ten­de­ckend pro­du­zie­ren kön­nen. Das Gesetz müss­te Anrei­ze schaf­fen, damit Unter­neh­men wie­der in die Ver­sor­gung ein­stei­gen. Die­se Chan­ce aber nutzt es nicht. Wenn Unter­neh­men mit der Her­stel­lung von Arz­nei­mit­teln wei­ter­hin rote Zah­len schrei­ben, wer­den sie sich aus der Ver­sor­gung zurück­zie­hen müs­sen. Eng­päs­se wer­den die Fol­ge sein.“

05.04.2023