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“Das ALBVVG löst das Eng­pass-Pro­blem nicht”

  • Die Ver­sor­gungs­la­ge bei Kin­der­arz­nei­mit­teln hat sich ver­bes­sert, es gibt weni­ger Eng­päs­se als im ver­gan­ge­nen Winter.
  • Das liegt dar­an, dass unse­re Mit­glieds­un­ter­neh­men die Pro­duk­ti­on bis ans tech­ni­sche Limit gestei­gert haben, es ist (noch) kei­ne Fol­ge des Lie­fe­ren­gass-Geset­zes ALBVVG.
  • Dazu, was das ALBVVG ver­bes­sert und was nicht, gibt es hier einen Faktencheck.

Die Lage bei vie­len Kin­der­arz­nei­mit­teln hat sich in die­sem Win­ter ver­bes­sert. Anders als in der ver­gan­ge­nen Erkäl­tungs­sai­son, gibt es der­zeit kei­ne Knapp­heit bei Fie­ber­säf­ten & Co. Das aber ist kei­ne Fol­ge des ALBVVG, stellt Pro Gene­ri­ka-Geschäfts­füh­rer Bork Brett­hau­er klar – son­dern die Leis­tung der Gene­ri­ka-Unter­neh­men und eine Fol­ge des mil­den Winters.

„Unse­re Unter­neh­men haben – lan­ge vor Inkraft­tre­ten des ALBVVG – die Pro­duk­ti­on von Fie­ber­saft und ande­ren Kin­der­arz­nei­mit­teln erhöht“, sagt Bork Brett­hau­er. „Sie haben das auf eige­ne Kos­ten und weit vor Inkraft­tre­ten des ALBVVG getan. Das ist einer der Grün­de, war­um bestimm­te Arz­nei­mit­tel der­zeit nicht knapp sind. Ein ande­rer ist die aktu­ell eini­ger­ma­ßen ent­spann­te Infek­ti­ons­la­ge bei bak­te­ri­el­len Erkrankungen.“

Den­noch lie­ße sich nicht von einer struk­tu­rel­len Ent­span­nung der Lage spre­chen. Dafür sei­en die Pro­ble­me, die Groß­han­del, Apotheker:innen und Kinderärzt:innen skiz­zie­ren, zu groß – und der Man­gel an essen­ti­el­len Arz­nei­mit­teln wie Peni­cil­lin V zu dramatisch.

Mit Sor­ge sieht Brett­hau­er auf die Eng­päs­se bei Arz­nei­mit­teln gene­rell: „Nach wie vor sind 99 % der Arz­nei­mit­tel vom ALBVVG gar nicht erfasst. Selbst wenn die hier fixier­ten Maß­nah­men per­spek­ti­visch die Lage bei den Kin­der­arz­nei­mit­teln sta­bi­li­sie­ren kön­nen, ändert es nichts an der Knapp­heit etwa bei Krebs­mit­teln,  Anti­de­pres­si­va oder HIV-Medi­ka­men­ten. Hier stol­pern wir wei­ter­hin von Eng­pass zu Eng­pass und es fehlt eine Versorgungsstrategie.“

Einen Fak­ten­check , was das ALBVVG ver­bes­sert und was nicht, fin­den Sie hier.

27.02.2024