So wichtig ist Umweltschutz bei der Generika-Produktion!

Die Herstellung von Generika verteilt sich über den gesamten Globus. In Deutschland und der EU gelten einige der strengsten Umweltschutzauflagen für die pharmazeutische Produktion weltweit. Viele Wirkstoffe und Fertigarzneimittel werden jedoch in asiatischen Ländern produziert,

die anderen regulatorischen Rahmenbedingungen unterliegen. Warum das so ist, welche Umweltstandards in den einzelnen Produktionsländern gelten – und was Generika-Unternehmen darüber hinaus für eine umweltverträgliche Produktion tun? Antworten auf Fragen wie diese gibt es hier!

Warum werden so viele Wirkstoffe in Indien und China produziert? 

Das hat in erster Linie ökonomische und regulatorische Gründe, aber auch politische Faktoren spielen eine Rolle. Während der Kostendruck auf Generika in den Gesundheitssystemen kontinuierlich steigt, hat die chinesische Politik in den vergangenen 30 Jahren zunehmend in die Arzneimittelproduktion investiert und dabei u.a. die lokale Produktion von Vorläufersubstanzen und Wirkstoffen subventioniert. Ziel der Maßnahme war mehr chinesische Unabhängigkeit und die Weltmarktführerschaft – auch und vor allem in der Antibiotika-Produktion. 

Wie in Indien – ebenfalls führend bei der Arzneimittelproduktion – wird auch in China auf einem Kostenniveau produziert, das weder in Deutschland noch in der EU erreicht werden kann. Zumal der Preis, den die Krankenkassen z.B. für Antibiotika bezahlen, so niedrig ist, dass er eine europäische Produktion nahezu unmöglich macht. Ungleiche regulatorische Rahmenbedingungen innerhalb Europas sowie zwischen Europa und Asien machen es hiesigen Wirkstoffproduzenten zusätzlich schwer.

Fest steht: Die für die Produktion der Wirkstoffe notwendigen Zulassungen werden heute zu rund zwei Dritteln in Asien gehalten, auch mehr als die Hälfte der Wirkstoffhersteller sitzt dort. Das ergab die von Pro Generika in Auftrag gegebene Untersuchung „Woher kommen unsere Wirkstoffe? Eine Weltkarte der API-Produktion“ (2020). Sie liefert erstmals eine faktenbasierte Übersicht der Herstellungsstätten von mehr als 500 Wirkstoffen.

Was es kosten würde, die Produktion bestimmter Antibiotika wieder in Europa anzusiedeln, hatte die Unternehmensberatung Roland Berger bereits 2018 in der Antibiotika-Studie untersucht. 

Wer überwacht die Produktqualität?

Die Produktionsanlagen werden durch die je nach Herstellungsland zuständigen nationalen Behörden nach den dort geltenden Kriterien inspiziert und abgenommen. Die Produktqualität des dort hergestellten Arzneimittels wird hingegen nicht nur bei der Zulassung kontrolliert, sondern auch durch Überwachung des Arzneimittels nachfolgend gewährleistet. In Deutschland ist hierfür das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig. Darüber hinaus erfolgen Überwachung und Qualitätskontrollen auch durch die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA), welche über Arzneimittelzulassungen in der EU entscheidet und deren Qualität kontinuierlich überwacht, und die amerikanische Aufsichtsbehörde “Food and Drug Administration” (FDA), welche die Zulassungen für Arzneimittel und Lebensmittel in den USA erteilt.

Die Behörden prüfen, ob die Bedingungen für die international festgelegten Mindestanforderungen der sogenannten „Guten Herstellungspraxis“, kurz GMP (Good Manufacturing Practice), sowie sämtliche weitere standortbedingte Anforderungen an die Qualität eingehalten werden.  Zusätzlich zu diesen gesetzlich vorgeschriebenen Inspektionen führen die Unternehmen selbst weltweit vor Ort verschiedene Kontrollen für Vorprodukte, Wirkstoffe, Hilfsstoffe, Fertigarzneimittel (sog. Audits) etc. durch. Diese Kontrollen umfassen nicht nur Qualitäts-, sondern auch Umweltaspekte.

An welche Umweltregularien sind Arzneimittelhersteller gebunden?

Maßgeblich sind die Bestimmungen und Auflagen des jeweiligen Standorts. Eine der wichtigsten Umweltregularien für Arzneimittelhersteller in Europa ist die sogenannte REACH-Verordnung der Europäischen Union. Sie wird oft als das strengste Chemikaliengesetz weltweit bezeichnet, da damit nicht nur Arzneimittel und deren Inhaltsstoffe, sondern alle in der EU genutzten Chemikalien reguliert werden.

REACH bezeichnet abgekürzt die Bestandteile dieser Verordnung, nämlich „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“. Die REACH-Verordnung regelt also die Registrierung und Bewertung sowie die Zulassung und Beschränkung aller chemischer Stoffe, die in der EU produziert, verwendet oder verarbeitet werden – ob in Arzneimitteln, Elektrogeräten oder Baumaterialien.

Hersteller oder Importeure müssen zur Registrierung solcher Stoffe in einem sogenannten Sicherheitsdatenblatt (SDB) umfangreiche Informationen über den jeweiligen Stoff bereitstellen – nicht nur über die Qualität, sondern auch über Maßnahmen zur sicheren Verwendung und potenzielle schädliche Wirkungen auf Mensch und Umwelt mit zugehörigen Risikobegrenzungsmaßnahmen für Anwender in der Lieferkette sowie für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Die zuständige Europäische Chemikalienagentur (ECHA) verantwortet die Koordinierung und Umsetzung von REACH und erweitert auf Basis der kontinuierlich getroffenen Stoffsicherheits- und Risikobewertungen etwa alle sechs Monate die Listen der Stoffe, welche besondere Sicherheitsvorkehrungen benötigen oder aufgrund des erhöhten Gesundheits- oder Umweltrisikos durch alternative Stoffe ersetzt werden sollten.

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Wie werden Umweltnormen in den einzelnen Herstellungsländern umgesetzt?

Grundsätzlich gilt, dass die jeweils vor Ort geltenden Umweltauflagen von unseren Mitgliedsunternehmen eingehalten und von staatlichen Behörden überwacht werden.

In Ländern wie China oder Indien liegen die Auflagen unter den europäischen Standards. Viele unserer Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Rahmen global geltender Konzernstandards deshalb noch darüber hinaus: Einige haben technische Vorkehrungen getroffen, damit keine flüssigen Produktionsrückstände in die Umwelt gelangen (Zero Liquid Discharge Policy), andere haben ihre Zulieferer Verpflichtungen unterworfen, die klare Vorgaben hinsichtlich Abfall-, Abwasser- oder Emissionsmanagement beinhalten Manche lassen sich die Einhaltung dieser zusätzlichen Vorgaben durch eine Prüfung Dritter (wie z.B. Ecovadis, eine Bewertungsplattform für u.a. Zulieferer) bestätigen.

Außerdem führen die Unternehmen im Bereich Umwelt über die behördlichen Kontrollen hinaus eigene Überprüfungen und Inspektionen durch und lassen sich diese durch Audits unabhängiger externe Gutachter zertifizieren.

Was tun Generika-Unternehmen für den Schutz der Umwelt?

Die Mitgliedsunternehmen von Pro Generika nehmen die Diskussion über die Umweltstandards und Umweltverschmutzung durch die Arzneimittelproduktion überall auf der Welt sehr ernst. Die Mehrheit der Generikahersteller hat die Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit entweder in einem verbindlichen Verhaltenskodex oder in Form von formellen Unternehmensrichtlinien verankert. Diese Regularien bauen nicht nur auf den gesetzlichen Rahmenbedingungen auf, sie halten zusätzlich verschiedene international anerkannte freiwillige Standards wie etwa die Normen der International Organisation for Standardisation (kurz: ISO-Standards) oder die Industrie-Prinzipien der Pharmaceutical Supply Chain Initiative (PSCI) ein. Das ergab eine Umfrage unter den Mitgliedsunternehmen von Pro Generika (2020).

Etwa 80 Prozent unserer Unternehmen formulieren zusätzlich konkrete Ziele und Aktionspläne im Hinblick auf verschiedene Umweltparameter, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen.

Zusätzliche Ziele für mehr Umweltschutz

70
für mehr Luftqualität
60
für besseres Wasser
40
für weniger Energie

Konkret sind das:

  • Luftqualität – über 70 Prozent haben eine Verbesserung der Luftqualität im Fokus, indem sie etwa eine Reduzierung der CO2-Emissionen von 10 Prozent jährlich anstreben.
  • Wasserqualität – etwa 60 Prozent prüfen Abwasserquellen und bestimmen die Chemikaliengehalte im Prozessabwasser bevor es die unternehmenseigene Abwasseraufbereitungsanlage durchläuft.
  • Energieverbrauch – mehr als 40 Prozent der Befragten gewinnen Teile ihres Stroms mithilfe von Solar-  oder Windenergie vor Ort selbst; andere setzen verschiedene Maßnahmen für mehr Energieeffizienz ein (z.B. durch Wärmerückgewinnung in den Produktionsanlagen).

Darüber hinaus wurden zum Beispiel Zielvorgaben zur Reduzierung des Abfalls, des Wasserverbrauchs, der Treibhausgasemissionen und der Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen festgelegt.

Welche freiwilligen, internationalen Standards legen die Hersteller zusätzlich an?

Die Mehrheit der Mitgliedsunternehmen verfügt über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem, am häufigsten das international weit verbreitete ISO 14001. Damit werden Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit der Geschäftspolitik, der Herstellungsprozesse und natürlich der Produkte eines Unternehmens gewährleistet.

Auch die strengen Rahmenbedingungen für eine nachhaltige pharmazeutische Produktion der internationalen Non-Profit-Organisation Pharmaceutical Supply Chain Initiative (PSCI) setzen sich viele Hersteller als Zielmarke. Umweltgutachter kontrollieren und zertifizieren, ob die festgelegten Standards entlang der Lieferkette eingehalten werden.

Die Antibiotika-produzierenden Mitglieder von Pro Generika sind zusätzlich Teil der sogenannten AMR-Industry-Alliance. "Antimicrobial resistance" (deutsch: antimikrobielle Resistenz) betrifft Antibiotika und ist ein wichtiges Thema, da es bereits jetzt multiresistente Erreger gibt, welche mit keinem verfügbaren Arzneimittel mehr behandelt werden können. Der Verbund hat das Ziel, nachhaltige Lösungen zur Eindämmung von Resistenzen gegen antimikrobiell wirkende Stoffe wie Antibiotika zu entwickeln. Dafür hat die AMR-Industry-Alliance gemeinsame Ziele und Verpflichtungen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen definiert, welche von allen Mitgliedern ergriffen und durch regelmäßige EHS-Audits (EHS: Environment, Health and Safety) in Produktionsstätten vor Ort kontrolliert werden.

Das Besondere bei letzteren beiden ist, dass nicht nur der Hersteller, sondern auch die Produktionsstätten von Vertragspartnern entlang dessen Wertschöpfungskette (z.B. Wirkstoffhersteller) inspiziert werden.

Was muss geschehen, damit das Thema Umweltschutz bei der Arzneimittelproduktion weiter vorangetrieben wird? 

Will man für die hierzulande eingesetzten Arzneimittel erreichen, dass sie europäischen Umweltstandards entsprechen, müssen alle an der Arzneimittelversorgung Beteiligten (d.h. Gesundheitspolitik, Krankenkassen, Krankenhäuser, Unternehmen) entsprechende Kriterien erarbeiten. Sie müssen definieren, welche Standards sie – zusätzlich zum hohen Qualitätsniveau – künftig an Arzneimittel und deren Produktion anlegen sollen. Bemühungen der Hersteller, diese höheren Kriterien zu erfüllen, müssen dann in den Arzneimittelausschreibungen berücksichtigt werden. 

Zum Hintergrund: Krankenkassen wählen im Rahmen von Rabattverträgen einzelne Generikaunternehmen aus, die sie zur Versorgung ihrer Versicherten in Deutschland zulassen. Dies tun sie derzeit, indem sie ihre Zuschläge in den EU-weiten Rabattvertragsausschreibungen von Generika in der Regel ausschließlich nach einem Kriterium vergeben: dem niedrigsten Preis. 

Sozial- und Umweltaspekte sollten aber ebenfalls in den EU-weiten Rabattvertragsausschreibungen der Krankenkassen Berücksichtigung finden. Auf diese Weise hätten Hersteller mit europäischem Produktionsstandort oder Zulieferer oder auch Generika-Unternehmen, die höhere Umweltstandards erfüllen als andere, einen Vorteil in Ausschreibungen - und nicht, wie es aktuell der Fall ist, nur Nachteile.

Fest steht: Alle relevanten Akteure gehören an einen Tisch und müssen sich der Tatsache stellen, dass Krankenhäuser bzw. Krankenkassen Generikaunternehmen im Schnitt nur sechs Cent für die Tagesdosis eines Generikums erstatten. Bei einem solchen Preisniveau aber kann die Produktion vieler wichtiger Arzneimittel weder in Deutschland noch in der EU kostendeckend stattfinden.

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