Was muss geschehen, damit das Thema Umweltschutz bei der Arzneimittelproduktion weiter vorangetrieben wird?
Will man für die hierzulande eingesetzten Arzneimittel erreichen, dass sie europäischen Umweltstandards entsprechen, müssen alle an der Arzneimittelversorgung Beteiligten (d.h. Gesundheitspolitik, Krankenkassen, Krankenhäuser, Unternehmen) entsprechende Kriterien erarbeiten. Sie müssen definieren, welche Standards sie – zusätzlich zum hohen Qualitätsniveau – künftig an Arzneimittel und deren Produktion anlegen sollen. Bemühungen der Hersteller, diese höheren Kriterien zu erfüllen, müssen dann in den Arzneimittelausschreibungen berücksichtigt werden.
Zum Hintergrund: Krankenkassen wählen im Rahmen von Rabattverträgen einzelne Generikaunternehmen aus, die sie zur Versorgung ihrer Versicherten in Deutschland zulassen. Dies tun sie derzeit, indem sie ihre Zuschläge in den EU-weiten Rabattvertragsausschreibungen von Generika in der Regel ausschließlich nach einem Kriterium vergeben: dem niedrigsten Preis.
Sozial- und Umweltaspekte sollten aber ebenfalls in den EU-weiten Rabattvertragsausschreibungen der Krankenkassen Berücksichtigung finden. Auf diese Weise hätten Hersteller mit europäischem Produktionsstandort oder Zulieferer oder auch Generika-Unternehmen, die höhere Umweltstandards erfüllen als andere, einen Vorteil in Ausschreibungen – und nicht, wie es aktuell der Fall ist, nur Nachteile.
Fest steht: Alle relevanten Akteure gehören an einen Tisch und müssen sich der Tatsache stellen, dass Krankenhäuser bzw. Krankenkassen Generikaunternehmen im Schnitt nur sechs Cent für die Tagesdosis eines Generikums erstatten. Bei einem solchen Preisniveau aber kann die Produktion vieler wichtiger Arzneimittel weder in Deutschland noch in der EU kostendeckend stattfinden.