Zahl des Monats  mind. 3  Janu­ar 2020 

Rabatt­ver­trä­ge, die mit nur einem Anbie­ter geschlos­sen wer­den, füh­ren ver­stärkt zu Lie­fer­eng­päs­sen. Wer­den die Rabatt­ver­trä­ge aber mit min­des­tens drei Unter­neh­men geschlos­sen, erhöht das die Versorgungssicherheit.

Kei­ne Rabatt­ver­trä­ge im Exklu­siv­mo­dell mehr – das wünscht sich eine wach­sen­de Zahl der Akteu­re, die in Deutsch­land die Arz­nei­mit­tel­ver­sor­gung stem­men und Tag für Tag mit Lie­fer­eng­päs­sen zu kämp­fen haben.

Kurz vor Ver­ab­schie­dung des „Fai­re-Kas­sen­wett­be­werbs-Geset­zes“, in das Gesund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn auch Maß­nah­men gegen Lie­fer­eng­päs­se auf­neh­men will, wird deut­lich: Die Mehr­heit der Ver­sor­ger will, dass Rabatt­ver­trä­ge mit drei Her­stel­lern abge­schlos­sen wer­den.
Unse­re Zahl des Monats Janu­ar lau­tet des­halb: min­des­tens drei.

  • Ob Ärz­te­schaft, Kli­ni­kapo­the­ker, Apo­the­ker, Her­stel­ler­ver­bän­de, Groß­händ­ler oder die Deut­sche Kran­ken­haus­ge­sell­schaft – sie alle lie­fern in Stel­lung­nah­men, Posi­ti­ons­pa­pie­ren oder öffent­li­chen State­ments ein ein­mü­ti­ges und kla­res Plä­doy­er für eine Ein­füh­rung der Mehr­fach­ver­ga­be in Rabattverträgen.
  • Der Grund dafür liegt dar­in – das bestä­ti­gen Stu­di­en des IGES-Insti­tuts und des Deut­schen Arz­nei­prü­fungs­in­sti­tuts (DAPI) der ABDA – dass Rabatt­ver­trä­ge, die im Exklu­siv­mo­dell abge­schlos­sen wer­den, ver­stärkt zu Lie­fer­eng­päs­sen führen.
  • Wer­den die Rabatt­ver­trä­ge aber mit min­des­tens drei Unter­neh­men geschlos­sen, die ihre Wirk­stof­fe aus wenigs­tens zwei Quel­len bezie­hen, erhöht das die Liefersicherheit.

Dabei ist nicht zu befürch­ten, dass eine Mehr­fach­ver­ga­be zur Abschaf­fung der Rabatt­ver­trä­ge und somit zu höhe­ren Aus­ga­ben für die Kran­ken­kas­sen führt. Viel­mehr kön­nen die Kran­ken­kas­sen jeder­zeit – und das ist bereits bei jedem drit­ten Ver­trags­schluss der Fall – Rabatt­ver­trä­ge auch nach dem soge­nann­ten Open House Modell abschlie­ßen. Hier legen die Kas­sen die Höhe des von den Her­stel­lern zu zah­len­den Rabatts selbst fest und alle Her­stel­ler des jewei­li­gen Arz­nei­mit­tels ent­schei­den dann, ob sie dem Ver­trag bei­tre­ten – was sie übli­cher­wei­se tun.

Eine Mehr­fach­ver­ga­be in Rabatt­ver­trä­gen bedeu­tet des­halb nicht unbe­dingt höhe­re Prei­se für das Gesund­heits­sys­tem, son­dern viel­mehr: mehr Unter­neh­men, mehr Pro­duk­ti­ons­an­la­gen und mehr Lager­ka­pa­zi­tä­ten, die für die Siche­rung der Ver­sor­gung der Men­schen in Deutsch­land zur Ver­fü­gung ste­hen können.

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