Zahl des Monats  April 2019 

Der Ver­sor­gungs­eng­pass beim Wirk­stoff Oxy­to­cin hat in den ver­gan­ge­nen Wochen Schlag­zei­len gemacht – wesent­li­che Ursa­che des Eng­pas­ses ist die Markt­ver­en­gung auf nur zwei Anbieter.

Der Ver­sor­gungs­eng­pass beim Wirk­stoff Oxy­to­cin hat in den ver­gan­ge­nen Wochen Schlag­zei­len gemacht – vor allem aber die adäqua­te Ver­sor­gung von Pati­en­tin­nen im Kreis­saal beeinträchtigt.

Wesent­li­che Ursa­che des Eng­pas­ses ist die Markt­ver­en­gung auf nur zwei Anbieter.

  • Nur zwei Unter­neh­men stel­len die Ver­sor­gung mit dem lebens­wich­ti­gen Wirk­stoff Oxy­to­cin in den Kli­ni­ken sicher, wovon eines zeit­wei­se nicht lie­fern konnte.
  • Das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um hat­te den Ver­sor­gungs­man­gel erklärt.
  • Das zeigt ein­mal mehr: Ver­sor­gungs­si­cher­heit und Preis­wett­be­werb sind abhän­gig von einer Anbietervielfalt.

Kran­ken­kas­sen und Kli­ni­ken erwar­ten auch auf ver­sor­gungs­kri­ti­sche Arz­nei­mit­tel hohe Rabat­te – selbst wenn es wie bei Oxy­to­cin nur zwei Anbie­ter gibt. Ernst­haf­te Ver­sor­gungs­ein­schrän­kun­gen für Pati­en­tin­nen im Kreis­saal, wo das Arz­nei­mit­tel vor allem ein­ge­setzt wird, konn­ten vie­le Kli­ni­kapo­the­ken nur durch teu­re und sehr auf­wen­di­ge Ein­zel­im­por­te aus dem Aus­land abwen­den. Den Lie­fer­aus­fall des einen Anbie­ters konn­te das ver­blei­ben­de Unter­neh­men nur unter aller­größ­ter Mühe und nach inten­si­ven sowie zeit­auf­wen­di­gen Abstim­mun­gen mit den Auf­sichts­be­hör­den und dann auch nur teil­wei­se abfedern.

Die­se vor­an­schrei­ten­de Markt­ver­en­gung auf weni­ge Anbie­ter ist die Fol­ge des zuneh­men­den Kos­ten­drucks – for­ciert durch Rabatt­ver­trä­ge oder durch die Ein­kaufs­ge­mein­schaf­ten der Kli­ni­ken. Wenn nur noch weni­ge Anbie­ter die Ver­sor­gung sicher­stel­len und dann ein Unter­neh­men aus­fällt, kann das die Ver­sor­gungs­si­cher­heit gefährden.

Ver­sor­gungs­si­cher­heit und eine auch aus Sicht des Gesund­heits­sys­tems wirt­schaft­li­che Ver­sor­gung sind nur dann gege­ben, wenn mög­lichst vie­le Unter­neh­men an der Ver­sor­gung und am Preis­wett­be­werb teil­neh­men. Kran­ken­kas­sen und Kli­ni­ken soll­ten ihren Arz­nei­mit­tel­ein­kauf daher nicht nur nach kurz­fris­ti­gem betriebs­wirt­schaft­li­chem Kal­kül orga­ni­sie­ren, son­dern auch auf die lang­fris­ti­gen Fol­gen ach­ten, zu denen eben auch meh­re­re Anbie­ter zur Erhal­tung eines preis­li­chen Wett­be­werbs gehören.

Der Gesund­heits­po­li­tik fällt die Auf­ga­be zu, dort, wo das kurz­fris­ti­ge Inter­es­se an mög­lichst hohen Rabat­ten zu einer immer stär­ke­ren Markt­ver­en­gung führt und die Ver­sor­gungs­si­cher­heit bedroht, die Rah­men­be­din­gun­gen gesetz­lich anzu­pas­sen und Leit­plan­ken für mehr Ver­sor­gungs­si­cher­heit ein­zu­zie­hen. Das Gesetz zur Siche­rung der Arz­nei­mit­tel­ver­sor­gung (GSAV), das sich der­zeit in der par­la­men­ta­ri­schen Bera­tung befin­det, bie­tet hier eine pas­sen­de Gelegenheit.

Was gegen Eng­päs­se bei Arz­nei­mit­teln hilft: engpass-verhindern.progenerika.de

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