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Infla­ti­ons­aus­gleich hilft Gene­ri­ka-Bran­che nicht

Die Infla­ti­on trifft die Gene­ri­ka-Bran­che beson­ders hart, denn Her­stel­ler blei­ben auf den Mehr­kos­ten sitzen. 

Prei­se erhö­hen? Geht nicht. Und der Infla­ti­ons­aus­gleich kann das Pro­blem auch nicht abmildern.

Die Prei­se für Wirk­stof­fe, Pro­duk­ti­on und Fracht explo­die­ren – und das wird immer mehr zum Pro­blem für die Gesund­heits­ver­sor­gung in Deutsch­land. Denn: Die Gene­ri­ka-Her­stel­ler kön­nen die stei­gen­den Kos­ten etwa für Fracht, Papier und Wirk­stof­fe nicht auf den Preis umle­gen. Zwar sieht das Gesetz eine Mög­lich­keit vor, die es den Her­stel­lern erlaubt, den Preis um den Wert der Infla­ti­on anzu­he­ben. Doch die­ser Infla­ti­ons­aus­gleich mil­dert das Pro­blem nicht. Für 77 Pro­zent der gene­ri­schen Arz­nei­mit­tel (PZN) gilt er nicht – und bei den übri­gen bil­det er nicht die rea­len Kos­ten­stei­ge­run­gen für die Indus­trie ab.

Dar­um trifft die Infla­ti­on die Gene­ri­ka-Her­stel­lern beson­ders hart:

  • Der Infla­ti­ons­aus­gleich gilt nur für einen klei­nen Teil der Gene­ri­ka. Denn er ist nur auf Arz­nei­mit­tel anwend­bar, die kei­nem Fest­be­trag unter­lie­gen. Da aber 77 Pro­zent der Gene­ri­ka (PZN) fest­be­trags­ge­re­gelt sind (d.h. es gibt einen Maxi­mal­be­trag, den die Kran­ken­kas­se dem Her­stel­ler erstat­tet), kön­nen die Unter­neh­men den Infla­ti­ons­aus­gleich nur für einen klei­nen Teil ihrer Arz­nei­mit­tel über­haupt gel­tend machen.
  • Der Infla­ti­ons­aus­gleich kann Preis­stei­ge­run­gen nur bedingt abmil­dern.  Denn er ist nicht auf die phar­ma­zeu­ti­sche Indus­trie zuge­schnit­ten. Er ori­en­tiert sich am Ver­brau­cher­preis­in­dex – d.h. er misst monat­lich die durch­schnitt­li­che Preis­ent­wick­lung aller Waren und Dienst­leis­tun­gen, die pri­va­te Haus­hal­te in Deutsch­land für Kon­sum­zwe­cke kau­fen. Für die Berech­nung des Ver­brau­cher­preis­in­de­xes wird ein Waren­korb zugrun­de gelegt, der 650 Güter­ar­ten umfasst. Die­se sind alle­samt auf pri­va­te Bedar­fe – nicht aber auf Pos­ten wie Fracht und Papier aus­ge­legt, die bei der Pro­duk­ti­on von Arz­nei­mit­teln etwa für Logis­tik und Aus­gangs­stof­fe anfallen.
  • Gene­ri­ka-Her­stel­ler blei­ben auf den erhöh­ten Kos­ten sit­zen. Denn ein Netz aus Kos­ten­spar­in­stru­men­ten ver­hin­dert eine Anpas­sung der Prei­se bei Arz­nei­mit­teln. Fest­be­trä­ge, Rabatt­ver­trä­ge sowie das Preis­mo­ra­to­ri­um haben die­se auf Kel­ler­ni­veau ein­be­to­niert und machen – ver­schärft durch den poli­tisch gewoll­ten und extrem har­ten Wett­be­werb der Her­stel­ler unter­ein­an­der – die Pro­duk­ti­on eini­ger gene­ri­scher Arz­nei­mit­tel der­zeit unwirtschaftlich.

Was bedeu­tet das für die Generika-Hersteller?

Dazu Bork Brett­hau­er, Geschäfts­füh­rer von Pro Gene­ri­ka: „Wenn wir die Ver­sor­gung mit Gene­ri­ka sichern wol­len, müs­sen wir ange­sichts der explo­die­ren­den Kos­ten den Preis­druck lockern. Der Infla­ti­ons­aus­gleich reicht dafür bei wei­tem nicht aus. Ande­ren­falls muss uns klar sein, dass sich Her­stel­ler zurück­zie­hen. Denn wenn die Kos­ten die Prei­se über­stei­gen, droht ein Ver­lust­ge­schäft – und das kann sich kein Unter­neh­men leisten.“

August 2022

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