
Die EU will sogenannte Ewigkeitschemikalien aus der Umwelt verbannen. Deshalb prüft sie bis Ende 2026 Maßnahmen zum Verbot der Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS). Die mehr als 10.000 Einzelsubstanzen dieser Stoffgruppe sollen künftig teils nur noch eingeschränkt verwendet werden dürfen – auch in der industriellen Produktion.
In der Arzneimittelherstellung kommen PFAS in vielen unverzichtbaren Anwendungen zum Einsatz – etwa in Produktionsanlagen, Verpackungsmaterialien, Hilfsstoffen oder Treibmitteln. Diese Nutzungen sind bisher nur teilweise von den vorgesehenen Ausnahmeregelungen erfasst.
Für zahlreiche Arzneimittel – darunter viele Generika und versorgungskritische Produkte – könnte ein Verbot erhebliche Konsequenzen für europäische Herstellung, Zulassung und Verfügbarkeit bedeuten.
PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) sind synthetische Chemikalien mit einzigartigen Eigenschaften wie Hitzebeständigkeit, chemischer Stabilität, Reibungsarmut und Wasserabweisung. Diese machen sie für die Herstellung, Verpackung und Anwendung vieler Arzneimittel unverzichtbar. Sie kommen z. B. vor in:
Die EU plant im Rahmen der REACH-Verordnung ein umfassendes Verbot von über 10.000 PFAS. Zwar sind Wirkstoffe mit PFAS in Arzneimitteln dauerhaft vom Verbot ausgenommen, aber:
Die im Vorschlag enthaltene unbefristete Ausnahmeregelung für Wirkstoffe ist unzureichend, da PFAS nicht nur in Wirkstoffen, sondern auch in Syntheseverfahren, Produktionsprozessen, Rohstoffen, Hilfsstoffen und Verpackungsmaterialien von entscheidender Bedeutung sind.
Derzeit existieren nur wenige Alternativen, und diese sind nicht universell einsetzbar. Beispiele:
Kurzum: Viele Alternativen sind entweder nicht verfügbar, nicht zugelassen oder technisch nicht geeignet – insbesondere bei sensiblen oder sterilen Arzneimitteln.
Die generische Industrie stellt den Großteil lebenswichtiger und günstiger Arzneimittel bereit (z. B. gegen Bluthochdruck, Asthma, Infektionen). Sie arbeitet mit engen Margen und kann keine hohen Zusatzkosten durch PFAS-Substitution oder teure Reformulierungen tragen. Zudem sind Generikapreise in Europa festgeschrieben – die Hersteller können zusätzliche Kosten somit nicht umlegen.
Ein Verzicht auf PFAS wird:
Wenn keine ausreichenden Ausnahmen gewährt werden, wären umfangreiche Maßnahmen nötig, die so teuer und aufwendig sind, dass Produktion in Drittstaaten verlagert wird:
Der gesamte Prozess kann sich über 6–10 Jahre pro Produkt erstrecken und ist mit erheblichen finanziellen Belastungen und regulatorischen Hürden verbunden.
Ja. Konkrete Kostenbeispiele aus der Industrie:
Die generische Industrie – mit ihrem niedrigmargigen Geschäftsmodell (und derzeit 2,4 Mrd. Euro Umsatz (2024) für ambulante rezeptpflichtige Arzneimittel) – kann keine Milliarden-Investitionen tragen, ohne dass Medikamente vom Markt genommen oder Produktionsstätten verlagert werden.
Ja. Ein Beispiel ist Salbutamol, ein wichtiges Asthmamedikament. Aufgrund regulatorischer Unsicherheiten, die sich aus der F-Gas-Regelung ergeben, bestehen bereits Lieferengpässe, die aktuell nur durch Importe kompensiert werden können.
Ein pauschales PFAS-Verbot, das auch die Produktion von Generika in Europa betrifft, führt nicht zu PFAS-freien Arzneimitteln. Es führt dazu, dass wir dieselben – mit PFAS hergestellten – Medikamente künftig verstärkt aus China importieren.
Heute werden rund 90 Prozent der Arzneimittel in Europa mit PFAS-Technologien produziert; praktikable und bezahlbare Alternativen fehlen in vielen Bereichen noch. Ein Verbot würde Umrüstung und Neuzulassung so aufwendig und teuer machen, dass europäische Produktion in weiten Teilen unwirtschaftlich wird.
Profitieren würden vor allem chinesische Hersteller, für die das PFAS-Verbot nicht gilt – deren Produkte aber weiterhin in Europa verkauft werden dürfen. Damit unterläuft das Verbot gleich zwei zentrale politische Ziele: eine verlässliche Versorgung mit wichtigen Arzneimitteln und mehr europäische Souveränität. Und am Ende verschwindet PFAS weder aus den Medikamenten noch aus deren Produktion – es ist also nichts gewonnen, aber viel verloren.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) wird darüber entscheiden, ob Ethanol in der Anwendung als Desinfektionsmittel als gefährlicher Stoff einzustufen ist – mit unüberschaubaren Folgen für Infektionsschutz, Arzneimittelproduktion und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Hersteller.

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