Ihre Fragen - unsere Antworten

Welche Krankheiten werden mit generischen Arzneimitteln behandelt, warum sind sie preiswerter und gibt es sie für jedes Medikament?

Auf diese und viele weitere Fragen rund um das Thema Generika erhalten Sie in unserem FAQ erste Antworten.

Was sind Generika?

Ein Generikum (meist wird der Plural verwendet: Generika) ist ein Arzneimittel, das denselben Arzneimittelwirkstoff wie ein Erstanbieterprodukt enthält. Generika wirken daher auch genauso wie die Erstanbieterpräparate.

Was bedeutet im Zusammenhang mit Generika der Begriff Rabattvertrag?

Krankenkassen schreiben einen sehr großen Teil ihres Bedarfs an Generika europaweit aus. Wenn Generika-Unternehmen dann die Versicherten dieser Krankenkasse mit Arzneimitteln versorgen wollen, müssen sie an diesen Ausschreibungen teilnehmen. Bei diesen Ausschreibungen erhält derjenige Hersteller den Zuschlag und damit den Versorgungsauftrag, der den niedrigsten Preis (bzw. den höchsten Rabatt) bietet. Die Apotheke ist dann durch die sogenannte Aut-idem-Regel bei der Rezeptvorlage gesetzlich dazu verpflichtet, ausschließlich das Arzneimittel abzugeben, für das ein solcher Rabattvertrag zwischen einer Krankenkasse und einem Hersteller abgeschlossen worden ist.

Wie wird gewährleistet, dass Generika tatsächlich den gleichen Wirkstoff wie das Präparat des Erstanbieters beinhalten?

Jedes Arzneimittel, das in Deutschland erhältlich ist, muss vorab eine Zulassung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder der entsprechenden Schwesterbehörde auf EU-Ebene (EMA) beantragen und einen umfassenden Zulassungsprozess durchlaufen. Hier werden QualitätWirksamkeit und Unbedenklichkeit streng geprüft. Das gilt natürlich auch für Generika.

Sind Generika im Vergleich zu den Erstanbieterpräparaten preisgünstiger?

Generika sind in Deutschland ab Werk um gut zwei Drittel günstiger als die Erstanbieterpräparate. Da dies ein Durchschnittswert ist, sind viele Generika de facto noch viel preiswerter. Verbraucher:innen und das Gesundheitssystem können also je nach Präparat von noch größeren Preisvorteilen profitieren. Denn generell gilt: Je mehr Unternehmen ein bestimmtes Generikum anbieten, umso geringer ist sein Preis. Das ist gut für den Wettbewerb und sinkende Arzneimittelpreise.

Warum sind Generika preiswerter?

Generika müssen nicht komplett neu entwickelt werden. Daher sind die Kosten der Generikaunternehmen für Forschung und Entwicklung auch geringer. Generikaunternehmen geben diese Preisvorteile an die Verbraucher:innen und an das Gesundheitssystem weiter.

Wer überwacht die Qualität von Arzneimitteln?

In Deutschland kommt kein Arzneimittel auf den Markt, das nicht von staatlichen Zulassungsbehörden, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder der entsprechenden Schwesterbehörde auf EU-Ebene (EMA), auf Herz und Nieren geprüft worden ist. Dabei werden insbesondere QualitätWirksamkeit und Unbedenklichkeit umfassend geprüft. Zudem haben Generikaunternehmen in Deutschland sehr strenge Qualitätsstandards und speziell ausgebildete Mitarbeiter:innen, die im Unternehmen allein für die Überwachung dieser Standards zuständig sind. So wird zum Beispiel die Qualität jeder einzelnen Rohstofflieferung im Labor eingehend untersucht, bevor diese verarbeitet wird.

Welche Erkrankungen können mit Generika behandelt werden?

Die meisten Erkrankungen können bereits mit Generika behandelt werden. Das gilt z. B. für Bluthochdruck, Rheuma, Diabetes, Krebs, Infektionskrankheiten, HIV/AIDS, Asthma, Parkinson, Epilepsie, psychische Erkrankungen und Schmerzen. Nicht umsonst umfasst auch die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erarbeitete Liste der weltweit für die Gesundheitsversorgung unverzichtbaren Arzneimittel nahezu ausschließlich Generika (WHO List of Essential Medicines).

Warum gibt es nicht für jedes Arzneimittel ein entsprechendes Generikum?

Ein neues Arzneimittel genießt in der Europäischen Union ab Patentanmeldung 20 Jahre Patentschutz. In dieser Zeit besteht nur in beschränktem Maß Wettbewerb. Ein Generikum kann aus patentrechtlichen Gründen erst dann angeboten werden, wenn dieser Patentschutz und darüber hinausgehende Schutzrechte erloschen sind. Nach dem Ablauf des Patents kann das betreffende Arzneimittel dann grundsätzlich von jedem Pharmaunternehmen hergestellt und vertrieben werden, sofern QualitätWirksamkeit und Unbedenklichkeit nachgewiesen sind.

Wie erfahre ich, welche Generika es gibt?

Man sollte sich immer ärztlichen oder pharmazeutischen Rat holen, ob es für ein verordnetes Arzneimittel bereits ein Generikum gibt. Denn in den meisten Fällen ist das so. Generika bieten gesetzlich und privat Versicherten bei gleicher Wirksamkeit und gleicher Qualität erhebliche Preisvorteile.

Kann ich problemlos von einem Erstanbieterpräparat auf ein Generikum wechseln?

Ja. Denn mit der Zulassung durch die staatliche Behörde (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder der entsprechenden Schwesterbehörde auf EU-Ebene (EMA)) ist amtlich belegt, dass es sich bei dem Generikum um ein Arzneimittel mit einem identischen Wirkstoff bei gleicher Qualität und Wirksamkeit handelt.

Warum muss ich in der Apotheke bei bestimmten Arzneimitteln (k)eine Zuzahlung leisten?

Generika sind wesentlich günstiger als Erstanbieterpräparate. Zudem gibt es sogenannte Festbeträge für Arzneimittel. Damit ist der Betrag gemeint, den die Krankenkassen dem Generikaunternehmen maximal bezahlt – und zwar völlig unabhängig davon, ob das Arzneimittel tatsächlich mehr kostet. Senkt ein Generika-Unternehmen den Preis eines Arzneimittels dann zusätzlich dreißig Prozent unter den Festbetrag, entfällt die Medikamenten-Zuzahlung. Eine Zuzahlungsbefreiung kann auch für Arzneimittel gelten, für die Krankenkassen einen Rabattvertrag geschlossen haben. Darüber hinaus sind Versicherte generell von der Zuzahlung befreit, wenn sie nur über ein geringes Einkommen verfügen oder die Zuzahlungen die Belastungsgrenzen des Versicherten übersteigen. Umgekehrt kann es aber auch passieren, dass Patient:innen in der Apotheke neben der Zuzahlung noch eine so genannte Aufzahlung leisten müssen. Das ist dann der Fall, wenn das Unternehmen seinen Preis nicht auf den von den Krankenkassen vorgegebenen Festbetrag senkt.

Ich nehme seit längerem ein bestimmtes Generikum ein. Warum gibt mir der Apotheker immer mal wieder ein Präparat eines anderen Generikaherstellers?

Rabattverträge zwischen den einzelnen Krankenkassen und den Arzneimittelherstellern werden in der Regel für die Dauer von zwei Jahren geschlossen. Danach müssen die Hersteller erneut an Ausschreibungen teilnehmen. Erteilt die Krankenkasse dann einem anderen Hersteller den Zuschlag, erhält der Versicherte dieser Krankenkasse in der Apotheke ein anderes Produkt mit demselben Wirkstoff.

Muss ich als Patient:in das Arzneimittel laut der Bestimmungen des Rabattvertrags akzeptieren oder kann ich auch ein anderes erhalten?

Patient:innen können auch das von ihnen bevorzugte Arzneimittel einfordern. Allerdings müssen sie dann die entstehenden Mehrkosten im Vergleich zum Arzneimittel, das laut Rabattvertrag vorgesehen war, selbst tragen. Die Betroffenen können anschließend bei der zuständigen Krankenkasse zumindest einen Antrag auf die Erstattung eines Teiles der Kosten stellen. Dieses Verfahren ist allerdings derart aufwendig und bürokratisch, dass diese sogenannte Mehrkostenregelung im Alltag sehr selten genutzt wird.

Was bedeutet aut idem?

Der Begriff „aut idem“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet umgangssprachlich so viel wie „oder das Gleiche“. Im Bereich der Arzneimittelversorgung steht aut idem für die Verpflichtung der Apothekerschaft bei Rezeptvorlage das verordnete oder ein gleichwertiges Arzneimittel auszuhändigen. Dabei muss zudem beachten werden, dass eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel ausgewählt wird. Ärzt:innen haben auch die Möglichkeit, auf dem Rezept aut idem anzukreuzen. Apotheken müssen dann genau das Medikament abgeben, dass explizit auf der Verordnung steht.

Was tue ich, wenn ich die Packungsbeilage eines Medikaments nicht lesen kann?

Blinde und sehbehinderte Personen können über eine gebührenfreie Hotline (Tel. 0800 1236321) während der üblichen Geschäftszeiten mit demjenigen Unternehmen verbunden werden, um dessen Arzneimittel es sich handelt. Die Gebrauchsinformation wird dann je nach Wahl vorgelesen oder in anderer geeigneter Form zugänglich gemacht, wenn sie nicht bereits über den PatientenInfo-Service der Roten Liste Service GmbH in elektronischer Form zur Verfügung steht. Die Hotline selber kann weder Beratung über Arzneimittel geben noch Nebenwirkungsmeldungen entgegen nehmen.

Wie und wo werden Arzneimittel fachgerecht entsorgt?

Die sachgerechte Entsorgung von Arzneimitteln ist von großer Bedeutung, nicht nur der Umwelt zu Liebe. Auch die langfristige Wirksamkeit von Arzneimitteln kann gefährdet werden, wenn bestimmte Substanzen wie etwa Antibiotika ungefiltert ins Grundwasser gelangen bzw. Resistenzen entstehen. Daher sollten Arzneimittel über den Hausmüll entsorgt werden. In jedem Fall gehören nicht mehr benötigte Arzneimittel nicht in die Toilette. Weitere Informationen dazu gibt es übrigens hier: http://www.arzneimittelentsorgung.de/  

Unser Glossar

Sie suchen bestimmte Begriffe aus dem Bereich Arzneimittel oder speziell zu Generika? Dann schauen Sie in unserem Glossar nach. Wir hier das Wichtigste für Sie erklärt.

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