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Wel­che Instru­men­te Gene­ri­ka-Prei­se im Kel­ler halten

Für Gene­ri­ka gibt es vie­le Preis­brem­sen. Für eini­ge sogar meh­re­re auf einmal. 

Mehr als jedes zwei­te Gene­ri­kum ist sowohl unter Fest­be­trag also auch unter Rabattvertrag

Für jedes zwei­te Gene­ri­kum gel­ten min­des­tens zwei Preisbremsen

Rabatt­ver­trä­ge, Fest­be­trä­ge, Preis­mo­ra­to­ri­um: Unser Gesund­heits­sys­tem hält diver­se Instru­men­te bereit, die Gene­ri­ka-Prei­se im Kel­ler hal­ten und eine Anhe­bung unmög­lich machen. Vie­le davon über­schnei­den sich. So gel­ten für 51,7 Pro­zent der Gene­ri­ka*, deren Preis durch einen Fest­be­trag bereits fixiert ist, zusätz­lich Rabattverträge.

Dich­tes Netz aus Preissenkungs-Instrumenten

Haupt­sa­che bil­lig – so lau­tet die gesund­heits­po­li­ti­sche Vor­ga­be seit Jah­ren, wenn es um die Ver­sor­gung mit Gene­ri­ka geht. Die­se machen knapp 80 Pro­zent der Arz­nei­mit­tel aus, ver­an­schla­gen aber bloß sie­ben Pro­zent der Sum­me, die die Kran­ken­kas­sen an phar­ma­zeu­ti­sche Unter­neh­men abgeben.

Um die Prei­se nied­rig zu hal­ten, gibt es u.a. die­se gesund­heits­po­li­ti­schen Instrumente:

Fest­be­trag: Das ist der Höchst­preis, den die Kran­ken­kas­sen für ein bestimm­tes Arz­nei­mit­tel erstat­ten. Erhö­hen die Her­stel­ler die Prei­se über den Fest­be­trag, müs­sen die Patient:innen die Dif­fe­renz bezahlen.

Rabatt­ver­trag:  Ihn schlie­ßen die Kran­ken­kas­sen oft mit bloß ein bis drei Her­stel­lern ab. Dabei erhal­ten der oder die Anbie­ter den Zuschlag, die den güns­tigs­ten Preis bie­ten. Die Höhe die­ser Rabat­te ist geheim. Jens Baas, Chef der Tech­ni­ker Kran­ken­kas­se, aber gab sie in einem Inter­view mit der FAZ zuletzt mit 90 Pro­zent an. Rabatt­ver­trä­ge lau­fen über zwei Jah­re. Setzt ein Her­stel­ler wäh­rend die­ser Zeit­span­ne sei­nen Preis hoch, muss er die Dif­fe­renz an die Kran­ken­kas­sen abführen.

Preis­mo­ra­to­ri­um: Es friert den Preis der­je­ni­gen Gene­ri­ka, die nicht von einem Fest­be­trag erfasst sind, auf dem Niveau von 2009 ein. Das Preis­mo­ra­to­ri­um gilt für alle Arz­nei­mit­tel, die kei­nen Fest­be­trag (mehr) haben.

Poli­tik muss alle Instru­men­te im Blick haben – sonst ver­puf­fen Effekte

Der Kos­ten­druck auf Gene­ri­ka hat die Ver­sor­gung desta­bi­li­siert. Das hat die Poli­tik jetzt ver­stan­den – und will im ALBVVG Fest­be­trä­ge für bestimm­te eng­pass­ge­fähr­de­te Arz­nei­mit­tel erhö­hen. Die­se Erhö­hung aber kommt bei den Her­stel­lern nicht an – da Rabatt­ver­trä­ge etwa wei­ter exis­tie­ren bzw. das Preis­mo­ra­to­ri­um auto­ma­tisch greift.

Dazu sagt Bork Brett­hau­er, Geschäfts­füh­rer von Pro Gene­ri­ka: „Will die Poli­tik Anrei­ze set­zen, eng­pass­ge­fähr­de­te Arz­nei­mit­tel zu pro­du­zie­ren, reicht es nicht, ein ein­zi­ges Preis­sen­kungs-Instru­ment aus­zu­set­zen – es müs­sen alle sein. Ansons­ten ver­puf­fen Maß­nah­men, die eigent­lich gut gemeint sind und der Kos­ten­druck bleibt, wie er ist. Am Pro­blem der Eng­päs­se kann sich dann aber auch nichts ändern.“

Alle Preis­sen­kungs-Instru­men­te auf einen Blick haben wir hier aus­führ­lich erklärt.

* Basis ABDA­TA Stand 15.03.2023, ohne Altoriginale

März 2023

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