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Erhö­hung des Fest­be­trags für Tamoxifen

Gutes Signal – doch Wir­kung verpufft

  • Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um erkennt an: Das Preis­ni­veau für das Brust­krebs­mit­tel Tam­oxi­fen war rui­nös und ursäch­lich für den Eng­pass 2022.
  • Jetzt steigt der Fest­be­trag – Her­stel­ler pro­fi­tie­ren davon aller­dings kaum.
  • Mehr Mut und Kon­se­quenz nötig – Rege­lungs­wirr­warr ver­hin­dert Entlastung.

Drei Jah­re spä­ter hat das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um reagiert: Ab mor­gen wird – auf Basis des Arz­nei­mit­tel-Lie­fer­eng­pass­be­kämp­fungs- und Ver­sor­gungs­ver­bes­se­rungs­ge­set­zes (ALBVVG) – der Fest­be­trag um 50 Pro­zent erhöht. Das poli­ti­sche Ziel ist klar: Anbie­ter sol­len wirt­schaft­lich pro­du­zie­ren kön­nen, um Viel­falt im Markt zu schaf­fen und Eng­päs­sen vorzubeugen.

Fällt eine Regu­lie­rung weg, greift eine andere

Allein – bei den Her­stel­lern kommt die­se Erhö­hung nicht an. Ande­re Preis­in­stru­men­te wir­ken wei­ter­hin – und neu­tra­li­sie­ren den Effekt der Maßnahme.

  • Rabatt­ver­trä­ge gel­ten wei­ter, d. h. die Dif­fe­renz zwi­schen dem alten und dem neu­en Preis fließt nicht an den Her­stel­ler, son­dern wird an die Kran­ken­kas­se weitergereicht.
  • Die soge­nann­te 4G-Rege­lung (in der Apo­the­ke muss eines der vier preis­güns­tigs­ten Prä­pa­ra­te abge­ge­ben wer­den) befeu­ert den Preis­wett­be­werb weiterhin.
  • Preis­an­pas­sun­gen lösen einen Gene­ri­ka­ra­batt aus, der teil­wei­se den durch die Erhö­hung gewon­ne­nen finan­zi­el­len Spiel­raum zunichtemacht.

Die Pro­duk­ti­on von Tam­oxi­fen bleibt unwirtschaftlich

Betrof­fen sind Her­stel­ler wie San­doz – die Fir­ma, die sei­ner­zeit den Ver­sor­gungs­eng­pass ver­hin­der­te, indem sie am Stand­ort Bar­le­ben zusätz­li­che 20 Mil­lio­nen Tages­do­sen produzierte.

Zur Reak­ti­on des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums sagt Tho­mas Weigold, Coun­try Pre­si­dent San­doz Deutsch­land und stellv. Vor­stands­vor­sit­zen­der von Pro Gene­ri­ka: „Dass der Fest­be­trag end­lich steigt, ist ein wich­ti­ger Schritt. Und doch ist er halb­her­zig. Denn bei uns Her­stel­lern kommt die Preis­er­hö­hung auf­grund des ansons­ten wei­ter­be­stehen­den Regel­werks nicht an. Wenn die Poli­tik die Ver­sor­gung nach­hal­tig sta­bi­li­sie­ren will, muss sie kon­se­quent vor­ge­hen und auch das Regel­werk refor­mie­ren – sonst bleibt die Pro­duk­ti­on unwirt­schaft­lich und damit gefährdet.”

Den aus­blei­ben­den Effekt des ALBVVG, das auch auf die Ver­bes­se­rung der Ver­sor­gung mit Krebs­me­di­ka­men­ten abzielt, unter­streicht eine Mit­glie­der­um­fra­ge von Pro Gene­ri­ka: Die­se ergab, dass nie­mand auf Basis des ALBVVG mit einem Aus­bau der Krebs­mit­tel-Pro­duk­ti­on rechnet.

Für Pro Gene­ri­ka-Geschäfts­füh­rer Bork Brett­hau­er ist klar: „Das Bei­spiel Tam­oxi­fen zeigt ein­drück­lich: Das bestehen­de Rege­lungs­werk ist zu dicht, die Instru­men­te kon­ter­ka­rie­ren sich in ihrer Wir­kung. Die Ziel­set­zung der Poli­tik – eine wirt­schaft­lich trag­fä­hi­ge Gene­ri­ka­ver­sor­gung zur Siche­rung der Arz­nei­mit­tel­ver­sor­gung – ist unein­ge­schränkt rich­tig. Doch ohne ech­ten Mut und Wil­len bleibt sie unerreicht.”

Die wich­tigs­ten Preis­re­gu­lie­run­gen auf einen Blick

Sie möch­ten ver­ste­hen, wel­che Preis­re­gu­lie­run­gen auf die Gene­ri­ka-Prei­se drü­cken – und wie die­se zusam­men­wir­ken? Wir haben ein Schau­bild ent­wor­fen, das das Rege­lungs­wirr­warr auf einen Blick abbildet.