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Exklu­si­ve Rabatt­ver­trä­ge gefähr­den Versorgungssicherheit

Zum ers­ten Mal haben For­scher den Zusam­men­hang zwi­schen dem Rabatt­ver­trags­mo­dell und Lie­fer­pro­ble­men von Arz­nei­mit­teln wis­sen­schaft­lich unter­sucht. Die von Pro Gene­ri­ka in Auf­trag gege­be­ne Stu­die des IGES Insti­tuts* zeigt: Rabatt­ver­trä­ge mit einem ein­zi­gen Her­stel­ler füh­ren öfter zu ver­sor­gungs­kri­ti­schen Situa­tio­nen als sol­che, die mit meh­re­ren Unter­neh­men geschlos­sen werden.

Erst ver­gan­ge­ne Woche hat­te das Deut­sche Arz­nei­prü­fungs­in­sti­tut (DAPI) der ABDA eine Stu­die vor­ge­legt, die alle Rabatt­arz­nei­mit­tel auf ihre Ver­füg­bar­keit in den ver­gan­ge­nen Jah­ren ana­ly­siert und her­aus­ge­fun­den: Die Anzahl der nicht ver­füg­ba­ren Rabatt­arz­nei­mit­tel hat sich von 4,7 Mil­lio­nen in 2017 auf 9,3 Mil­lio­nen Packun­gen in 2018 ver­dop­pelt. Jetzt lässt die IGES-Stu­die einen wei­te­ren Schluss zu: Dass ein Apo­the­ker ein ande­res als das Rabatt­arz­nei­mit­tel abge­ge­ben muss­te, kommt immer dann beson­ders oft vor, wenn der Rabatt­ver­trag im Exklu­siv­mo­dell geschlos­sen wurde.

Pro Gene­ri­ka-Geschäfts­füh­rer Bork Brett­hau­er sagt dazu: „In der Dis­kus­si­on um Lie­fer­eng­päs­se wird die Zahl der Nicht­ver­füg­bar­keit oft klein gere­det. Eini­ge Kran­ken­kas­sen geben an, dass der Anteil der nicht ver­füg­ba­ren Wirk­stof­fe bei gera­de ein­mal 0,6 Pro­zent lie­ge. Unse­re Stu­die aber zeigt, dass es beson­ders in Exklu­siv­ver­trä­gen zu mehr Lie­fer­aus­fäl­len kommt.“

Die wich­tigs­ten Ergeb­nis­se der Studie:

  • 60 Pro­zent der Ver­ord­nun­gen, die vom Apo­the­ker mit dem Hin­weis auf eine Lie­fer­un­fä­hig­keit abge­ge­ben wur­den, stamm­ten ursprüng­lich aus Rabatt­ver­trä­gen mit nur einem Hersteller.
  • Bei eini­gen Wirk­stof­fen lag der Anteil sogar bei knapp 90 Prozent.
  • Exklu­siv­ver­trä­ge wur­den im Betrach­tungs­zeit­raum ver­stärkt von Kas­sen­ar­ten wie der Ersatz­kran­ken­kas­sen und der AOK abge­schlos­sen, ande­re Kas­sen­ar­ten setz­ten hin­ge­gen auf Rabatt­ver­trä­ge mit meh­re­ren Herstellern.

Zum Hin­ter­grund: In den Rabatt­ver­trä­gen legen die Kran­ken­kas­sen fest, wel­che Her­stel­ler ihre Ver­si­cher­ten mit den ein­zel­nen Wirk­stof­fen ver­sor­gen. Die­se Ver­sor­gung kön­nen die Kas­sen ent­we­der auf meh­re­re Schul­tern ver­tei­len (Mehr­part­ner­mo­dell) oder bloß einem Unter­neh­men über­tra­gen (Exklu­siv­mo­dell). Letz­te­re sind für die Kas­sen aus Kos­ten­grün­den inter­es­san­ter, aber – und genau das zeigt die IGES-Ana­ly­se – auch fragiler.

*Daten­grund­la­ge sind die in Apo­the­ken­re­chen­zen­tren gesam­mel­ten Arz­nei­mit­tel­ab­rech­nungs­da­ten der Gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) aus dem Jahr 2017.

Wei­te­re Aus­füh­run­gen zur IGES-Stu­die

Down­load: Pres­se-Zusam­men­fas­sung

19.11.2019