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Bilanz zum ALBVVG

Das Eng­pass-Gesetz bringt nicht mehr Versorgungssicherheit

  • Ein Jahr nach Inkraft­tre­ten des ALBVVG hat Pro Gene­ri­ka sei­ne Mit­glie­der nach ers­ten Effek­ten befragt.
  • Die Bilanz ist ernüch­ternd: Kein Unter­neh­men plant eine Aus­wei­tung der Anti­bio­ti­ka- oder Krebsmittel-Produktion.
  • Damit sich die Eng­pass-Lage ent­span­nen kann, muss es noch in die­ser Legis­la­tur eine Dis­kus­si­on über ech­te Anrei­ze geben.

Lee­re Apo­the­ken­re­ga­le, besorg­te Eltern, ver­zwei­fel­te Pati­en­ten: Vor einem Jahr trat das „Arz­nei­mit­tel-Lie­fer­eng­pass­be­kämp­fungs- und Ver­sor­gungs­ver­bes­se­rungs­ge­setz“ (ALBVVG) in Kraft, um den Medi­ka­men­ten-Man­gel zu besei­ti­gen. Die Inten­ti­on von Gesund­heits­mi­nis­ter Karl Lau­ter­bach: Her­stel­ler ent­las­ten, Prei­se erhö­hen, Pro­duk­ti­on zurück nach Euro­pa holen. Hat das geklappt?

Für eine ers­te Bilanz hat Pro Gene­ri­ka sei­ne Mit­glieds­un­ter­neh­men befragt, Markt­da­ten ana­ly­siert und Aus­sa­gen der Bun­des­re­gie­rung zum ALBVVG berück­sich­tigt. Die Ergeb­nis­se wer­den hier fort­lau­fend aktualisiert.

Her­stel­ler-Umfra­ge ergibt: nie­mand rech­net mit Produktionsausbau

Laut einer Mit­glie­der­be­fra­gung von Pro Gene­ri­ka geht kein ein­zi­ger Her­stel­ler davon aus, dass es auf Basis des ALBVVG zum Aus­bau von Anti­bio­ti­ka- oder Onko­lo­gi­ka-Pro­duk­ti­on in Euro­pa kommt. Im Gegen­teil: Die ver­schärf­ten Vor­schrif­ten zur Vor­rats­la­ge­rung bin­den Kapa­zi­tä­ten und füh­ren sogar dazu, dass die Her­stel­lung bestimm­ter Arz­nei­mit­tel nicht mehr wirt­schaft­lich ist.

Daten zei­gen: bis­lang kaum Zuschlä­ge für euro­päi­sche Antibiotika-Werke

Bis­lang ist das Ergeb­nis einer ein­zi­gen Aus­schrei­bung ver­öf­fent­licht, die euro­päi­sche Anti­bio­ti­ka-Her­stel­ler nach den neu­en Regeln des ALBVVG för­dert. Dem­nach sind zwei Zuschlä­ge an Her­stel­ler mit euro­päi­scher Wirk­stoff­quel­le ver­ge­ben wor­den – mehr nicht.

Auch BMG räumt ein, von kei­nen Effek­ten zu wissen

In der Ant­wort auf eine Klei­ne Anfra­ge der CDU/C­SU-Bun­des­tags­frak­ti­on gab das Gesund­heits-minis­te­ri­um an, die Effek­te des ALBVVG noch nicht eva­lu­iert zu haben. Dies sei erst für Ende 2025 geplant.

Die Poli­tik muss sich ein­ge­ste­hen: das ALBVVG reicht nicht

„Der Gesund­heits­mi­nis­ter hat ver­kün­det, das Eng­pass-Pro­blem gelöst zu haben. Die Pro­duk­ti­on wer­de zurück nach Euro­pa kom­men. Bei­de Aus­sa­gen gehen an der Rea­li­tät der Unter­neh­men vor­bei,“ sagt Andre­as Burk­hardt, Vor­stands­vor­sit­zen­der von Pro Gene­ri­ka. „Zwar ver­folg­te das ALBVVG zu Beginn eine gute Idee. Aber wir sehen jetzt, dass es nicht so wirkt, wie ange­kün­digt. Die Poli­tik muss sich das ein­ge­ste­hen – und nachlegen.“

Was steht noch­mal im ALBVVG? Wie wir­ken die neu­en Aus­schrei­bungs­re­geln? Und was ist not­wen­dig, damit Eng­päs­se end­lich auf­hö­ren? Wir haben die wich­tigs­ten Fra­gen beant­wor­tet und aktua­li­sie­ren die Ant­wor­ten ständig.

30.09.2024