
Über 600 Verbände, Unternehmen und Organisationen wenden sich entschieden gegen die geplante Einstufung von Ethanol als so genannter CMR-Stoff. Sie warnen vor weitreichenden Folgen für Infektionsschutz, Arzneimittelproduktion und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Hersteller. Das folgende Q&A fasst die wichtigsten Hintergründe zusammen.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) erwägt derzeit, Ethanol als sogenannten CMR-Stoff einzustufen – also als potenziell krebserregend ( C ), erbgutverändernd ( M ) oder fortpflanzungsgefährdend ( R ). Zur Diskussion steht die Einstufung in Kategorie 2 (Verdacht auf schädliche Wirkung) oder sogar in Kategorie 1 (nachgewiesene schädliche Wirkung).
Ethanol ist ein zentraler Bestandteil in vielen pharmazeutischen Prozessen:
Ethanol wirkt umfassend gegen Bakterien und Viren – darunter auch besonders widerstandsfähige unbehüllte Viren wie Polioviren oder Noroviren – und spielt eine Schlüsselrolle im Infektionsschutz in Krankenhäusern und Arztpraxen.
Eine solche Einstufung hätte tiefgreifende Auswirkungen – auch auf die Generika-Industrie:
Deutlich negativ. Während Hersteller in Drittstaaten wie Indien oder China oft weniger strengen Vorgaben unterliegen, müssten europäische Firmen mit erheblichen Zusatzauflagen kämpfen. Das würde die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie weiter schwächen – ausgerechnet in einer Zeit, in der die Resilienz der Arzneimittelproduktion gestärkt werden sollte.
Die geplante CMR-Klassifizierung basiert ausschließlich auf Daten zum Alkoholmissbrauch beim Trinken – also zur oralen Aufnahme. Im Gesundheitsbereich jedoch wird Ethanol ausschließlich sachgemäß verwendet. Eine Aufnahme erfolgt allenfalls über die Haut (z. B. bei Desinfektion) oder in Ausnahmefällen inhalativ.
Laut toxikologischer Bewertung sind diese Aufnahmepfade unbedenklich. Es gibt keine Evidenz, dass Ethanol bei der professionellen Anwendung im Gesundheitswesen CMR-Eigenschaften entfaltet.
Hier lesen Sie, den gemeinsamen Aufruf gegen ein de facto Verbot von Ethanol: Link.
Die Verbände der deutschen Gesundheitswirtschaft fordern:
Im Frühsommer 2026 will die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) darüber entscheiden, ob Ethanol in der Anwendung als Desinfektionsmittel als gefährlicher Stoff einzustufen ist – mit unüberschaubaren Folgen für Infektionsschutz, Arzneimittelproduktion und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Hersteller. Hier kommt es darauf an, dass die Vertreter der Bundesregierung gegen eine solche Einstufung votieren.
In einem Positionspapier werden sich 14 Verbände der Gesundheitswirtschaft gegen die geplante Einstufung von Ethanol als so genannter CMR-Stoff und warnen vor weitreichenden Folgen.

21.03.2025
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen