Zahlreiche Regulierungen halten die Preise für Arzneimittel niedrig. Sie sollen ein nachhaltig finanzierbares Gesundheitssystem ermöglichen – bewirken jedoch oft das Gegenteil.
Eine Anpassung nach oben gibt es nicht. Wird eine Regel gelockert, greifen direkt ein oder zwei andere. Wie das geht? Das lesen Sie hier!
Preis-Regulierungen für Generika: Eine Übersicht
Rabattverträge
Rabattverträge entstehen im Rahmen von Ausschreibungen durch Krankenkassen. Wenn Hersteller von Generika die Versicherten der jeweiligen Krankenkasse mit Arzneimitteln versorgen wollen, müssen sie an diesen Ausschreibungen teilnehmen. Der Hersteller, der den höchsten Rabatt bietet, erhält den Zuschlag. Rabattverträge gelten meist für zwei Jahre und werden danach neu ausgeschrieben. Für viele Hersteller ist die Teilnahme an diesen Verfahren entscheidend, um im Markt zu bleiben. Das hat Auswirkungen auf die Lieferketten. Sie werden immer instabiler — wie der Pro Generika-Vorsitzende, Andreas Burkhardt, hier erklärt.
4‑G-Regelung
Die sogenannte 4‑G-Regelung verpflichtet Apotheken dazu, nur eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel abzugeben, sofern für ein verordnetes Medikament mehrere wirkstoffgleiche Generika verfügbar sind. Sie gilt, sofern es keinen Rabattvertrag gibt.
Alle Generika unterliegen Rabattverträgen oder es muss eines der vier günstigsten Generika abgegeben werden. Dazu kommen:
Festbeträge
Krankenkassen legen über Festbeträge einen Höchstpreis fest, den sie für bestimmte Gruppen von Arzneimitteln zahlen – unabhängig vom tatsächlichen Preis. Liegt der Verkaufspreis in der Apotheke darüber, müssen Patient:innen die Differenz selbst tragen. Diese Festbeträge werden vom GKV-Spitzenverband berechnet und regelmäßig angepasst. Aufgrund des harten, politisch gewollten Preiskampfes, fast immer nach unten.
Preismoratorium
Seit 2009 gilt für viele Arzneimittel ein gesetzlich verordneter Preisstopp: das sogenannte Preismoratorium. Seitdem dürfen Hersteller die Preise ihrer erstattungsfähigen Arzneimittel nicht über dieses Niveau hinaus anheben – falls sie es tun, wird die Erhöhung über das Preismoratoriumspreis hinaus automatisch und vollständig rabattiert . Ausgenommen sind Arzneimittel mit Festbetrag (siehe oben).
Weitere Regeln: Generika- und Herstellerabschläge
Herstellerabschläge sind gesetzlich vorgeschriebene Rabatte, die Arzneimittelhersteller den Krankenkassen beim Verkauf von Medikamenten zahlen müssen. Der Regelsatz liegt bei 6–16 % des Abgabepreises. Generikaabschläge bezeichnen diesen Rabatt speziell im Zusammenhang mit preisgünstigen Nachahmerpräparaten.
Die Vielzahl von Einzelregelungen, Ausnahmen und Interdependenzen ist auch für Experten nicht mehr überblickbar. Oder für die Politik steuerbar. Das zeigte sich in dem Versuch, die Festbeträge für Tamoxifen zu erhöhen.