
Weil die AOK offenbar versehentlich vertrauliche Dokumente eines Herstellers an die Konkurrenz verschickt hat, ist die Höhe der in Rabattverträgen gewährten Preisnachlässe auf Arzneimittel bekannt geworden. Wie das Online-Portal „Apotheke Adhoc“ berichtet, hat ein Unternehmen der Krankenkasse mehr als 99 Prozent Preisnachlass geboten. Und das gleich auf mehrere Arzneimittel.
In den Verträgen zwischen Krankenkassen und Generikaherstellern müssen die Unternehmen extrem aggressive Rabatte anbieten. Deren Höhe ist vertraulich und wird aus diesem Grund so gut wie nie öffentlich.
Bei den Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Herstellern schreiben die Kassen einzelne Wirkstoffe aus. Die Hersteller geben an, wie viel Nachlass sie gewähren können. Dabei versuchen sie – ohne die Gebote der anderen zu kennen – diese zu unterbieten. Am Ende wird derjenige Hersteller Vertragspartner der Kasse, der den höchsten Preisnachlass bietet. Alle anderen Unternehmen können nicht an der Versorgung der Patientinnen und Patienten dieser Kasse teilnehmen.
Das Prinzip der Rabattverträge, bei denen die Krankenkassen stets den günstigsten Preis erzielen, hat zu einem ruinösen Wettbewerb geführt und die Versorgung mit Generika destabilisiert. Aufgrund des permanenten extremen Kostendrucks hat sich ein großer Teil der Produktion nach Asien verlagert, es besteht eine hohe Abhängigkeit von einigen wenigen Herstellern und es kommt immer wieder zu Engpässen.
Was ist zu tun? Pro Generika engagiert sich dafür, dass der niedrigste Preis nicht das dominierende Kriterium in Ausschreibungen ist. Vielmehr müssen auch Faktoren, die die Liefersicherheit erhöhen, eine Rolle spielen. Nur so kann die Grundversorgung nachhaltig gesichert werden – zum Wohle der Patientinnen und Patienten.
Oktober 2021
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